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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Kapitaleinkünfte

Schweizerische Finanzierungsbetriebsstätte steuerlich nicht mehr vorteilhaft?

Juni 2008
Kategorien: Klienten-Info

In zahlreichen österreichischen Konzernen werden konzerninterne Finanzdienstleistungen von einer eigenen Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich erbracht, die sich hierfür einer Finanzierungsbetriebsstätte in der Schweiz bedient. Die aus der konzerninternen Finanzierung erzielten Kapitalerträge sind aufgrund des DBA Schweiz-Österreich in der Schweiz zu besteuern, insoweit dort eine Betriebsstätte vorliegt, die über das erforderliche Personal sowie die nötigen Sachmittel verfügt, und sofern die Kapitalerträge auch tatsächlich der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Da aufgrund der steuerrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz 10/11 der Kapitaleinkünfte fiktive steuerlich abzugsfähige Refinanzierungszinsen darstellen, muss lediglich 1/11 der Einkünfte versteuert werden. Im Ergebnis ist daher das Modell der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte, das von der Finanzverwaltung bislang anerkannt wurde, steuerlich äußerst reizvoll.

Das BMF hat seine Rechtsauffassung zur Besteuerung der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte jedoch nunmehr für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen - vermutlich auch steuerpolitisch motiviert - geändert. Künftig sollen jene 10/11 der Kapitaleinkünfte, die in der Schweiz nicht besteuert werden, in Österreich zu versteuern sein, obwohl diese Einkünfte eindeutig der Betriebsstätte in der Schweiz zuzurechnen sind und somit grundsätzlich nicht unter das Besteuerungsrecht Österreichs fallen. Die geänderte Rechtsauffassung des BMF führt dazu, dass das Modell der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte aus steuerlicher Sicht nicht mehr attraktiv erscheint, wobei die weitere Entwicklung jedenfalls abzuwarten bleibt.

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.