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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Trinkgeld

Lohnsteuerpflicht für Bonusmeilen?

März 2008
Kategorien: Klienten-Info

Der UFS hat sich mit der Entscheidung vom 25.10.07 (GZ RV/0113-G/05) der deutschen Rechtsprechung angeschlossen und wertet Bonusmeilen von Vielfliegerprogrammen (z.B. Miles & More) als steuerpflichtigen Vorteil, sofern sie von Dienstreisen stammen und für private Reisen eingelöst werden. Die für Dienstflüge erhaltenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - ihre Überlassung für private Zwecke des Dienstnehmers stellt einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist der Lohnsteuer (inkl. DB, DZ) sowie der Sozialversicherung zu unterwerfen.

Der Dienstgeber haftet für die Abfuhr der Lohnsteuer, selbst wenn er praktisch nur schwer in der Lage ist, die notwendigen Informationen bzgl. der Meilenverwendung des Dienstnehmers zu erhalten. Zwecks Lohnsteuer und Sozialversicherung ist fraglich, mit welchem Wert die Meilen anzusetzen sind bzw. wann der Vorteil für den Dienstnehmer eintritt. Da für Bonusmeilen kein - wie z.B. bei einem PKW - Sachbezugswert festgelegt ist, muss der geldwerte Vorteil mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes (einem Kaufpreis vergleichbar) bestimmt werden. Allerdings können Flugpreise abhängig von Buchungszeitpunkt, Fluglinie sowie Buchungsart beträchtlich schwanken sodass auf eine Klarstellung, z.B. durch einen konkreten Sachbezugswert zu hoffen ist. Der Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils ist bei Einlösung der Bonusmeilen für private Zwecke anzunehmen, da die bloße Meilengutschrift am Bonuskonto noch nicht zu einer Haftung des Dienstgebers führen kann. Der Verbrauch der Bonusmeilen für berufliche Zwecke ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen.

Mit der Entscheidung zur Lohnsteuerpflicht sind praktische Probleme in der Umsetzung und eine dem Dienstgeber nur schwer zumutbare Rechtsunsicherheit verbunden, weshalb vielfach eine den Trinkgeldern vergleichbare Regelung gefordert wird, die zu einer Lohn- und Einkommensteuerfreiheit von Bonusmeilen führen würde.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.