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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Antragsfrist

Aufteilung der Pensionsversicherungs - Beitragsgrundlagen für die Zeit der Kindererziehung

März 2007
Kategorien: Klienten-Info

Seit 1. Jänner 2005 können Eltern das sogenannte Pensionssplitting in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

  • Das Kind ist nach dem 31. Dezember 2004 geboren und unter 7 Jahre alt.
  • Beide Eltern waren am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt.
  • Keiner der Elternteile hat bereits einen Pensionsanspruch erworben.
  • Unter die Begünstigung fallen auch Stief-, Wahl- und Pflegeeltern unabhängig ob verheiratet oder nicht.

:: Praktische Durchführung

  • Ab 2007 werden dem nicht erwerbstätigen Elternteil für die Dauer von 48 Versicherungsmonaten je € 1.350,- auf seinem Pensionskonto als Beitragsgrundlage gutgeschrieben.
  • Verdient der andere Elternteil mehr als € 1.350,-, so kann er bis zu 50% seiner monatlichen Beitragsgrundlage von seinem Pensionskonto auf den nicht erwerbstätigen Elternteil übertragen lassen, wobei beim begünstigten Elternteil die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (2007: € 3.840,-) nicht überschritten werden darf.

:: Formelle Voraussetzungen

  • Der Antrag ist bei jener PVA zu stellen, die für die Pension des abtretenden Elternteiles zuständig ist.
  • Die Antragsfrist läuft bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes.
  • Der Abschluss der Vereinbarung über die Beitragsgrundlagenabtretung kann später nicht mehr widerrufen werden.

:: Schlussfolgerung

Mit dieser Maßnahme können Eltern den Beitragsgrundlagen-Abfall für Kalenderjahre, in denen Kindererziehungsmonate bestehen, untereinander ausgleichen, um die Minderung der künftigen Pensionshöhe für den nicht erwerbstätigen Partner zu vermeiden. Die Übertragung des Beitragsgrundlagenanteils ändert nichts am Lohngefüge des Übertragenden.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.