+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: KMU-Förderungsgesetz

Termine 2007 im Überblick

Januar 2007
Kategorien: Klienten-Info

Neuerungen ab 2007 sind kursiv dargestellt

Ab 1. Jänner

  • UGB löst HGB ab
  • KMU-Förderungsgesetz (KI 9.2006)
  • BASEL II verpflichtend (KI 11.2006)
  • Verschärfung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (KI 8.2006)
  • Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung (KI 11.2006)
  • Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
  • Geldstrafe bis € 720,- bei Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten

Bis 15. Jänner

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2006 für geringfügig Beschäftigte

Bis 31. Jänner

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2006 L 16
  • Meldung der Honorare 2006 E 18

Bis 28. Februar

  • ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2006 (L16 und E18)
    Bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher!

Bis 31. März

  • Einreichung der KommSt- und DGA-(Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2006

Bis 30. April

  • Einreichung der Steuererklärungen 2006 in Papierform

Bis 29. Juni

  • "Blum-Bonus"-Lehrlingsförderung läuft aus (KI 10.2006)

Bis 30. Juni

  • Einreichung der Steuererklärungen 2006 Finanz-Online
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2006
  • Letztmaliger Bonus für Partikelfilter iHv e 300,- bei Dieselfahrzeugen

Bis 10. August

  • Ansuchen um einmalige Zuwendung von € 300,- („Trümmerfrauen“)

Bis 30. September

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2006 L 1 in Papierform oder Finanz-Online
  • Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2007

Ab 1. Oktober

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2006

Bis 31. Oktober

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Bis 31. Dezember

  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2008
  • Ende der Verlängerung für den VSt-Abzug bei Faxrechnungen
  • Ende für zeitlich unbegrenzt steuerfreie Taggelder

Ab 31. Dezember

  • Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Bilanz beim Firmenbuch

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.