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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Werbungskostenabzug

Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder

Oktober 2006
Kategorien: Klienten-Info

Für den Unterhalt von Familienangehörigen aufgewendete Beträge werden gem. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG - wie Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen selbst - nicht als Werbungskosten anerkannt. Laut VwGH vom 30. März 2006, 2002/15/0141 ist dies selbst dann der Fall, wenn nach außen hin ein Verhältnis wie zwischen fremden Dritten besteht.

Im konkreten Fall haben die Eltern ihrem Sohn die Unterhaltspflicht durch Geldbeträge geleistet und ihm gleichzeitig zu nach außen hin fremdüblichen Bedingungen eine Wohnung vermietet. Diese Gestaltung wird allerdings nicht anerkannt. Die Eltern konnten daher weder die mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten noch die mit der Einrichtung oder Renovierung der Wohnung verbundenen Vorsteuern geltend machen. Die Nichtanerkennung wird damit begründet, dass bei Außerachtlassung dieser Gestaltung (Unterhaltszahlung von Eltern an Sohn; Miete von Sohn an Eltern) der Sohn wirtschaftlich gleichgestellt wäre, wenn er im Gegenzug zu einen niedrigeren Zuschuss die Wohnung kostenfrei überlassen bekommen hätte. Im Fall der kostenfreien Wohnungsüberlassung kommen das Werbungskostenabzugsverbot sowie die fehlende Unternehmereigenschaft ganz klar zur Geltung.

Unterhaltsleistungen an Kinder sind auch abgesehen von der dargestellten besonderen Situation im Regelfall steuerlich nicht abzugsfähig (weder als Sonderausgabe nach § 18 EStG noch als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG). Beispiele für anerkannte außergewöhnliche Belastungen sind Tatbestände, die für das Kind selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen und von diesem finanziell nicht getragen werden können oder Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.