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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Abschreibungsbasis

Zurückbehaltung von Gebäuden bei Betriebsaufgabe - schädliche Einkünfte

Oktober 2005
Kategorien: Klienten-Info

Schon bisher bestand unter relativ restriktiven Bedingungen anlässlich der Betriebsaufgabe die Möglichkeit, auf Antrag eine Besteuerung der stillen Reserven im entnommenen Gebäude zu vermeiden, sofern das Gebäude bisher der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen war und er gestorben ist, berufsunfähig wurde oder das 60. Lebensjahr vollendet und seine Erwerbstätigkeit eingestellt hat. Weiters dürfen in der Vergangenheit auch keine stillen Reserven aufdas Gebäude übertragen worden sein.

War bis zum 1. Jänner 2005 jede Einkünfteerzielung mit dem Gebäude nach Betriebsaufgabe steuerschädlich (auch wenn die Verwaltungspraxis bisher geringfügige wirtschaftliche Aktivitäten toleriert hat), so haben sich durch das AbgÄG 2004 ab 2005 nunmehr Verbesserungen für den Steuerpflichtigen ergeben. Voraussetzung ist nach wie vor, dass die Erwerbstätigkeit eingestellt wird. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtumsatz aus den weiterhin ausgeübten Tätigkeiten € 22.000,- und die gesamten Einkünfte aus diesen Tätigkeiten € 730,- jährlich nicht übersteigen.
Wichtig ist daher zu unterscheiden, welche Tätigkeiten bei Überschreiten der zuvor genannten Grenzen grundsätzlich begünstigungsschädlich sind bzw. welche Tätigkeiten ohne diesen Restriktionen ausgeübt werdenkönnen.

Begünstigungsschädliche Tätigkeiten bzw. Einkunftsarten sindinsbesondere:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (insbesondere auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die mit mehr als 25% beteiligt sind und einen Gehalt beziehen; Tätigkeiten als Stiftungsvorstand, Aufsichtsrat etc)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus aktiv ausgeübter nicht selbständiger Tätigkeit als Dienstnehmer (der Bezug einer Pension ist somit nicht schädlich)
  • Einkünfte aus Funktionsgebühren von öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Nicht begünstigungsschädlich und ohne Berücksichtigung der Einkunfts- und Umsatzgrenze können folgende Aktivitäten ausgeübt werden:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
  • Einkünfte als Geschäftsführer-Gesellschafter, wenn auf ein Gehalt verzichtet wird und nur Gewinnausschüttungen erfolgen (der Ersatz von tatsächlichen Aufwendungen ist ebenfalls möglich)
  • Aufnahme einer neuerlichen Erwerbstätigkeit nach einjähriger Pause lt. Rz 7322 EStR 2000 (es darf dabei jedoch kein innerer Zusammenhang zwischen Einstellung und Wiederaufnahme bestehen). Seit Einführung des § 295a BAO erhöht sich aber dieser Zeitraum auf 10 Jahre, was insbesondere im Rechtsmittelverfahren voraussichtlich zu einer Verböserung führt. Näheres hiezu im einleitenden Artikel über "Steuerklausel".

Der häufigste Anwendungsfall wird wohl die Vermietung von nicht privat genutzten Gebäudeteilen nach der Betriebsaufgabe sein. Dabei ist zu beachten, dass im Ausmaß der nicht besteuerten stillen Reserven eine Kürzung der Abschreibungsbasis erfolgt. Wird das Gebäude innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder seine Erben veräußert, kommt es zur Nachversteuerung der anlässlich der Betriebsaufgabe steuerfrei gestellten stillen Reserven.
Abschließend ist noch anzumerken, dass unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 124b Z 110 EStG eine Optionsmöglichkeit zur Anwendung der neuen Rechtslage für Betriebsaufgaben vor dem 1. Jänner 2005 besteht.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.