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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Rechtsformgestaltung
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  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Kurkosten

Kurkosten als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Juni 2005
Kategorien: Klienten-Info

Gemäß VwGH (22.12.2004-2001/15/0116) werden Kurkosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 34 EStG), wenn die Aufwendungen zwangsweise erwachsen sind und die Kur unter ärztlicher Aufsicht bzw. Betreuung (Therapie, Arztkonsultationen) erfolgt. Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt bzw. gelingt der Nachweis nicht, dass der Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist, liegt eine Erholungsreise vor.

Zu den Kurkosten zählen: Aufenthaltskosten, Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung, Fahrtkosten zum und vom Kurort, bei pflegebedürftigen Personen und Kindern auch die Aufwendungen für eine Begleitperson. Kostenersätze und eine Haushaltsersparnis von monatlich € 196,20 bzw. € 6,54 täglich kürzen die abzugsfähigen Kurkosten.
Gemäß § 34 (4) EStG sind außergewöhnliche Belastungen einem einkommensabhängigen Selbstbehalt (von 6% bis 12%) unterzogen. Liegt beim Patienten eine mindestens 25%ige Behinderung vor, entfällt der Selbstbehalt.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.