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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Fristverlängerung

Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004

März 2005
Kategorien: Klienten-Info
Abgabetermine Abgabeform Termin
Einkommensteuer E1
Umsatzsteuer U1
Körperschaftsteuer K1
auf Papier 30. 4. 2005
Einkommensteuer E1
Umsatzsteuer U1
Körperschaftsteuer K1
FINANZOnline 30. 6. 2005
Arbeitnehmer-
veranlagung L1
Pflichtveranlagung
Auf Antrag
30. 9. 2005
5-Jahresfrist

In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine gesonderte Fristenregelung.

Abgabeform

Wenn ein Internetanschluss vorliegt, besteht ab 2005 die unbedingte Verpflichtung zur Einreichung der Formulare E1 hiezu gehören auch E1a, E1b und E1c, U1 und K1 über FINANZOnline. Nur dann, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung nicht vorliegen oder keine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht (Vorjahresumsatz unter € 100.000,- und keine Aufforderung durch das Finanzamt zur Abgabe der UVA, vgl. Rz. 2751f UStR) können diese Erklärungen weiterhin in Papierform abgegeben werden. Gleiches gilt für die berufsmäßigen Parteienvertreter. Das BMF hat kundgetan, dass die Toleranzregelung, welche noch 2004 für die Abgabe der Erklärungen 2003 gegolten hat, ab 2005 nicht mehr anwendbar ist. Die pflichtwidrige Nichteinreichung über FINANZOnline könnte als verspätete Abgabe qualifiziert werden und damit einen Verspätungszuschlag auslösen. Werden zusätzlich zur Übermittlung im elektronischen Wege schriftliche Beilagen auf dem Postweg übermittelt und langen diese beim Finanzamt später ein, als die elektronische Erklärung, ist dies für den Zeitpunkt der Einreichung ohne Belang.
Für die Einreichung des Formulares L 1 besteht Wahlfreiheit zwischen FINANZOnline oder in Papierform.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.