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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Burgenland

ORF-Beitragspflicht für Unternehmen seit Jahresbeginn

Februar 2024
Kategorien: Klienten-Info

Mit 1.1.2024 ist die neue ORF-Beitragspflicht in Kraft getreten, welche die bis dahin gültige GIS-Gebühr ersetzt. Da es nunmehr keine Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist, dass eine Rundfunkempfangseinrichtung vorhanden ist, wird die Anzahl der Beitragspflichtigen gerade im Bereich der Unternehmen deutlich steigen. Die ORF-Beitragspflicht ist eng mit der Kommunalsteuerpflicht verknüpft - so sind jene Unternehmen zur Leistung des ORF-Beitrags verpflichtet, die im Jahr 2023 in einer Gemeinde über eine Kommunalsteuer-Betriebsstätte verfügt haben und Kommunalsteuer entrichten mussten. Das gilt für jede Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei für die Kommunalsteuer vorgesehene Befreiungen auch für den ORF-Beitrag gelten.

Rechnerisch betrachtet ergibt sich die Gesamtsumme des von dem Unternehmen zu entrichtenden ORF-Beitrags aus der monatlichen Anzahl der ORF-Beiträge, welche sich wiederum aus der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage der jeweiligen Betriebsstätte für den jeweiligen Monat ableitet. Hierbei ist folgende Staffelung zu beachten:

Kommunalsteuerbemessungsgrundlage

Anzahl der ORF-Beiträge
pro Betriebsstätte

Bis 1,6 Mio. €

1

Bis 3 Mio. €

2

Bis 10 Mio. €

7

Bis 50 Mio. €

10

Bis 90 Mio. €

20

Über 90 Mio. €

50

Maximal können jedoch für ein Unternehmen für ein Kalendermonat 100 ORF-Beiträge anfallen - selbst wenn mehrere Betriebsstätten i.S.d. Kommunalsteuer vorliegen. "Ein (1) ORF-Beitrag" beträgt für die Jahre 2024 bis 2026 15,3 € pro Monat, daher beläuft sich die höchstmögliche Belastung an ORF-Beiträgen für ein Unternehmen pro Monat auf 1.530 €. Der ORF-Beitrag pro Monat liegt damit deutlich unter der bisherigen GIS-Gebühr. Abhängig vom jeweiligen Bundesland kann es zusätzlich zu monatlichen Landesabgaben auf den ORF-Beitrag kommen. Aktuell machen die Landesabgaben monatlich zwischen 3,10 € und 4,60 € aus (in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Tirol und Steiermark).

Der Beginn und das Ende der ORF-Beitragspflicht sind der ORF-Beitrags Service GmbH zu melden. Meldeverstöße i.Z.m. ORF-Beiträgen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 € geahndet werden.

Bild: © Adobe Stock - elmar gubisch

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.