DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Steuern
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- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Artikel zum Thema: Elektronisch
Steuertermine 2024
Januar | |
Fälligkeiten | |
15.1. | USt für November 2023 |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.1. | Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht |
Bis 15.1. | Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2023 für geringfügig Beschäftigte |
Februar | |
Fälligkeiten | |
15.2. | USt für Dezember 2023 bzw. 4. Quartal |
29.2. | Pflichtversicherung SVA |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 1.2. | Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2023 (E18) in Papierform |
Bis 15.2. | Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2023 |
Bis 15.2. | Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2023 (pro Registrierkasse) |
29.2. | Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA |
29.2. | Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten |
29.2. | Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) |
März | |
Fälligkeiten | |
15.3. | USt für Jänner |
Fristen und Sonstiges | |
31.3. | Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2023 bei Stadtkasse/Gemeinde |
April | |
Fälligkeiten | |
15.4. | USt für Februar |
Fristen und Sonstiges | |
30.4. | Abgabe der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO |
Mai | |
Fälligkeiten | |
15.5. | USt für März bzw. 1. Quartal |
31.5. | Pflichtversicherung SVA |
Juni | |
Fälligkeiten | |
17.6. | USt für April |
Fristen und Sonstiges | |
30.6. | Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline |
30.6.. | Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2023 aus Nicht-EU-Ländern |
Juli | |
Fälligkeiten | |
15.7. | USt für Mai |
August | |
Fälligkeiten | |
16.8. | USt für Juni bzw. 2. Quartal |
31.8. | Pflichtversicherung SVA |
September | |
Fälligkeiten | |
16.9. | USt für Juli |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2023 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline) |
Bis 30.9. | Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2023 |
Bis 30.9. | Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer |
Oktober | |
Fälligkeiten | |
15.10. | USt für August |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.10. | Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2023 |
Bis 31.10. | Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides |
November | |
Fälligkeiten | |
15.11. | USt für September bzw. 3. Quartal |
30.11. | Pflichtversicherung SVA |
Dezember | |
Fälligkeiten | |
16.12. | USt für Oktober |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 31.12. | Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte |
Bis 31.12. | Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2019 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab |
31.12. | Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft |
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.