+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Pkw

Umfassende Neuerungen bei der Vignette für 2024

Dezember 2023
Kategorien: Klienten-Info

Für das Jahr 2024 kommt es zu mehreren Neuerungen bei der Autobahnvignette - die Vignette für 1 Tag wird eingeführt und kostet (für mehrspurige Kfz) 8,60 € (die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich digital). Neu ist überdies, dass die 1-Tages-Vignette und auch die 10-Tages-Vignette bei Onlinekauf sofort Gültigkeit erlangen. Für Endverbraucher gilt nach wie vor, dass 2-Monats- und Jahres-Vignetten weiterhin erst ab dem 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig sind (aufgrund des Rücktrittsrechts nach dem Konsumentenschutzgesetz bei Onlinekäufen).

Im Einzelnen gelten für den Erwerb der sonnengelben Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgende Preise (inkl. USt). Im Gegensatz zu den Vorjahren kommt es im Jahr 2024 auch zum Absinken bzw. Gleichbleiben des Vignettenpreises.

 

Einspurige Kfz

Mehrspurige Kfz

Jahresvignette

38,50 (38,20) €

96,40 (96,40) €

2-Monats-Vignette

11,50 (14,50) €

28,90 (29,00) €

10-Tages-Vignette

4,60 (5,80) €

11,50 (9,90) €

1-Tages-Vignette

3,40 €

8,60 €

Die 2024er-Vignette gilt von 1. Dezember 2023 bis 31. Jänner 2025.

Die "digitale Vignette", welche an das Kennzeichen gebunden ist, kann wiederum online (z.B. unter http://www.asfinag.at) oder über die ASFINAG-App "Unterwegs" erworben werden. Hinsichtlich Gültigkeitsdauer und Preise gibt es keinerlei Unterschiede zur analogen Version (sofern es eine analoge Version gibt). Die digitale Version bietet einige Vorteile wie orts- und zeitunabhängigen Erwerb der Vignette, keinen zusätzlichen Aufwand bei Scheibenbruch sowie kein aufwändiges Kleben und Kratzen.

Ebenso besteht die Möglichkeit eines Abos für die digitale Vignette - dies ermöglicht bis auf Widerruf die automatische Verlängerung der digitalen Jahresvignette. Für Konsumenten ist bei dem Kauf der digitalen Vignette (wenn es sich nicht um ein Abo handelt) nochmals darauf hinzuweisen, dass die digitale Vignette grundsätzlich erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig wird. Diese Frist gilt übrigens nicht, wenn die digitale Vignette an einem ÖAMTC-Stützpunkt erworben wird.

Bild: © Adobe Stock - jovannig

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.