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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Bonus

Österreichweiter "Reparaturbonus 2.0"

Oktober 2023
Kategorien: Klienten-Info

Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden - wenngleich mit ein paar Änderungen zur Erstversion der Förderung (siehe dazu Beitrag aus dem August 2022). Nunmehr sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, nachdem es in der Vergangenheit mitunter zu Betrugsfällen gekommen ist. Die größte Änderung besteht folglich darin, dass die Förderung nun direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt wird, anstelle über die Reparaturbetriebe abgewickelt zu werden.

Gefördert wird die Reparatur von Haushaltselektrogeräten wie z.B. Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen. Dabei handelt es sich um Geräte, die mit einem Netzkabel, einem Akku, einer Batterie oder einem Solarmodul betrieben werden. Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind hingegen z.B. ein Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, eine Photovoltaikanlage, Windturbine usw. Zielsetzung der Förderung ist, durch die Reparatur die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, um Ressourcen zu sparen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Fördermittel stammen aus EU-Fonds und die Förderung (50 % der Instandsetzungskosten, maximal 200 € pro Gerät) soll ca. nach 4 bis 6 Wochen auf dem Konto des Antragstellers eingehen.

Technisch funktioniert der Reparaturbonus so, dass die Reparatur vom Kunden vorfinanziert werden muss - bei der Beantragung muss auch eine Kontonummer für die spätere Überweisung des Reparaturbonus angegeben werden. Der Reparaturbetrieb reicht die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die als Förderabwicklungsstelle agiert. Ähnlich wie bei der früheren Förderung muss auf www.reparaturbonus.at vor Instandsetzung des Geräts ein Reparaturbon beantragt werden (ähnlich einer Registrierung sind Adress- und Kontaktdaten, Kontonummer etc. anzugeben). Danach kann ein Reparaturbon erstellt werden, welcher innerhalb von 3 Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Die insgesamt 2.000 Partnerbetriebe sind auch unter www.reparaturbonus.at zu finden.Die Reparaturbons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind - längstens jedoch bis zum 31. März 2026. Ein Bon kann pro Reparatur eingelöst werden, danach kann ein weiterer Bon für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden usw.

Bild: © Adobe Stock - hkama

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.