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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Registrierungspflicht

Neuerungen beim Dreiecksgeschäft

Januar 2023
Kategorien: Klienten-Info

Ab 01.01.2023 kommt es zu einer kleinen, aber möglicherweise für viele Unternehmer interessanten Neuerung bei Dreiecksgeschäften. Ein Dreiecksgeschäft ist eine spezielle Form des Reihengeschäfts, bei dem drei Unternehmer mit UID-Nummern aus drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten Geschäfte über die Lieferung von Waren abschließen.

Ein Beispiel für ein Dreiecksgeschäft wäre der folgende Fall: Der österreichische Unternehmer Ö bestellt bei seinem Lieferanten in Deutschland Ware und bittet diesen, die Ware direkt an den italienischen unternehmerischen Kunden zu senden. Ö verrechnet an den italienischen Kunden selbst, während die Ware vom deutschen Lieferanten kommt. Der deutsche Lieferant verrechnet an Ö.

Mit der Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte kann Ö eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Italien vermeiden. Dazu muss er beim Einkauf vom deutschen Lieferanten mit österreichischer UID-Nummer auftreten (dieser fakturiert eine innergemeinschaftliche Lieferung). Der daraus resultierende innergemeinschaftliche Erwerb wird in der UVA in einer speziellen Kennzahl gemeldet. In der Rechnung an den italienischen Kunden wird auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts hingewiesen und auf den Übergang der Steuerschuld auf den italienischen Kunden. Der Umsatz an den italienischen Kunden ist in der Zusammenfassenden Meldung als Dreiecksgeschäft zu melden. Diese Vereinfachung hilft dem mittleren Unternehmer im Dreiecksgeschäft enorm, da er sich nicht in Italien registrieren muss, keinen italienischen innergemeinschaftlichen Erwerb und keine italienische Umsatzsteuer melden und abführen muss. Wichtig ist aus österreichischer Sicht, dass die Meldungen in den UVAs richtig erfolgen und dass in der Rechnung auf das Vorliegen des Dreiecksgeschäfts und den Übergang der Steuerschuld hingewiesen wird.

In der Vergangenheit war die österreichische Finanzverwaltung bei diesem Thema sehr streng in der Auslegung und argumentierte, da es sich um eine Vereinfachung handle, müsse bereits im Zeitpunkt der Fakturierung das Dreiecksgeschäft richtig gemeldet und abgerechnet werden. Eine spätere Korrektur sei nicht möglich. Was ist nun das Problem eines sogenannten "missglückten" Dreiecksgeschäfts? Wenn das Dreiecksgeschäft falsch gemeldet oder abgewickelt wurde, ist die österreichische Finanz von einem innergemeinschaftlichen Erwerb (in unserem Fall vom deutschen Lieferanten) aufgrund der österreichischen UID-Nummer ausgegangen. Für diesen innergemeinschaftlichen Erwerb aufgrund der österreichischen UID-Nummer steht so lange kein Vorsteuerabzug zu, bis nachgewiesen wird, dass der innergemeinschaftliche Erwerb aufgrund der Warenbewegung in Italien gemeldet und versteuert wurde. Der österreichische Unternehmer hat sich also in Italien umsatzsteuerlich zu registrieren und den innergemeinschaftlichen Erwerb und die anschließende Lieferung, die der italienischen Umsatzsteuer unterliegt, zu melden und italienische Umsatzsteuer abzuführen. Das dies alles sehr aufwendig und kostspielig ist, liegt auf der Hand.

Ab 1. Jänner 2023 kommt es allerdings zu zwei wesentlichen und wichtigen Vereinfachungen für Unternehmer beim Dreiecksgeschäft. Bislang war die Vereinfachung des Dreiecksgeschäfts nur anwendbar, wenn es sich um ein Reihengeschäft mit genau drei Beteiligten gehandelt hat. Künftig wird es möglich sein, ein Dreiecksgeschäft aus einem Reihengeschäft mit mehreren Beteiligten herauszuschälen. Es ist dabei nicht notwendig, dass der erste oder der letzte Unternehmer in der Reihe am Dreiecksgeschäft teilnehmen. Diese Erleichterung hilft, dass in Zukunft eine Registrierung im Bestimmungsland der Waren vermieden werden kann. Außerdem wurde klargestellt, dass es für die Vereinfachung des Dreiecksgeschäfts nicht schädlich ist, wenn der Unternehmer im Empfangsstaat der Waren zwar umsatzsteuerlich registriert ist, aber die UID eines anderen Mitgliedsstaates verwendet.

Es empfiehlt sich also, jetzt die bestehenden Liefer- und Absatzwege zu erheben (z.B. welche Lieferanten habe ich, versenden diese Waren direkt an meine Kunden, welche Mitgliedsstaaten sind involviert, wer rechnet an wen ab). Basierend auf diesen Informationen kann untersucht werden, ob ein umsatzsteuerliches Risiko besteht, wie dies in Zukunft vermieden werden kann und wie von der neuen Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte Gebrauch gemacht werden kann.

Bild: © Adobe Stock - MQ-Illustrations

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.