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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Unterhalt

Abschaffung der kalten Progression - was im Jahr 2023 passiert

Oktober 2022
Kategorien: Klienten-Info

Mit der Abschaffung der "kalten Progression" wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ("Teuerungs-Entlastungspaket Teil II") sind nun - als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben.

Generell gilt, dass 2/3 der Inflationsrate automatisch angepasst werden und das verbleibende Drittel für zielgerichtete Maßnahmen vorgesehen ist. Für das Jahr 2023 ist eine IHS/WIFO-Studie maßgebend für die auszugleichende Inflation von 5,2 % (Durchschnitt der jährlichen Inflationsrate von Juli 2021 bis Juni 2022). Im Sinne der Bekämpfung der kalten Progression ändern sich folgende (Grenz)Beträge, wodurch es zu steuerlichen Erleichterungen kommt.

Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs

Aktuell

2023

Grenzbetrag

Bis 11.000 €

Bis 11.693 €

0 %

Über 11.000 bis 18.000 €

Über 11.693 bis 19.134 €

20 %

Über 18.000 bis 31.000 €

Über 19.134 bis 32.075 €

30 %

Über 31.000 bis 60.000 €

Über 32.075 bis 62.080 €

41 %

Über 60.000 bis 90.000 €

Über 62.080 bis 93.120 €

48 %

Über 90.000 €

Über 93.120 €

50 %

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Ein Kind

494 €

520 €

Zwei Kinder

669 €

704 €

Drei Kinder

220 €
(Zuschlag)

232 €
(Zuschlag)

Einkommensgrenze Partner jährlich

6.000 €

6.312 €

Unterhaltsabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Für das erste Kind

29,20 €

31 €

Für das zweite Kind

43,80 €

47 €

Für das dritte und jedes weitere Kind

58,40 €

62 €

Verkehrsabsetzbetrag

Aktuell

2023

400 €

421 €

690 €
(erhöht)

726 €
(erhöht)

660 €
(Zuschlag)

684 €
(Zuschlag)

Einschleifgrenzen

12.200 €

12.835 €

13.000 €

13.676 €

16.000 €

16.832 €

24.500 €

25.774 €

Pensionistenabsetzbetrag

Aktuell

2023

825 €

868 €

1.214 €
(erhöht)

1.278 €
(erhöht)

Einkommensgrenze erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

2.200 €

2.315 €

Einschleifgrenzen

19.930 €

20.967 €

26.500 €

26.826 €

17.500 €

18.410 €

25.500 €

26.826 €

SV-Rückerstattung

 

Aktuell

2023

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer)

400 €

421 €

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer inkl. Pendlerzuschlag)

500 €

526 €

Zuzüglich SV-Bonus (Arbeitnehmer, wenn Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zusteht)

650 €

684 €

SV-Rückerstattung (Pensionisten)

550 €

579 €

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sollen auch zur weiteren Ökologisierung des Steuerrechts beitragen. So sind beispielsweise Zuschüsse des Arbeitgebers bis 200 € pro Jahr für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge von der Steuer befreit, wenn diese im Rahmen von Car-Sharing-Plattformen genutzt werden (z.B. Autos, Motorräder, E-Bikes und E-Scooter). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden die für die Pauschalierung vorgesehenen Einheitswert- und Umsatzgrenzen angehoben. Künftig soll demnach eine pauschalierte Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von bis zu 165.000 € sowie bei Umsätzen von bis zu 600.000 € (Anhebung der Umsatzgrenze für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer hinsichtlich der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung) zur Anwendung kommen können. Schließlich soll auch der Dienstgeberbeitrag ab 2023 von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt werden.

Teil III des Teuerungs-Entlastungspakets (Einbringung als Regierungsvorlage Mitte September 2022) soll schließlich zur Stärkung der Kaufkraft beitragen, indem die Sozialleistungen jährlich ab 2023 valorisiert werden. Folgende Leistungen werden demnach an die Inflation angepasst:

  • Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld;
  • Umschulungsgeld;
  • Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe;
  • Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus;
  • Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.

Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Bild: © Adobe Stock - Stockwerk-Fotodesign

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.