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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Altbau

150 € Gutschein als Energiekostenausgleich - zusätzliche Maßnahmen in Wien

April 2022
Kategorien: Klienten-Info

Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 € Gutschein pro Haushalt gewährt. Dieser Gutschein, welcher für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gilt, ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die einzige Einschränkung besteht in der Höchstgrenze für die Haushaltseinkünfte - sie liegt bei 55.000 € (pro Jahr) für Einpersonenhaushalte (dies entspricht einem Monatsbrutto ab 5.670 und somit über der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung) und bei 110.000 € für Mehrpersonenhaushalte. Werden diese Grenzen überschritten, so darf der Gutschein nicht eingelöst werden. Der Gutschein/Bon ist beim jeweiligen Energieversorger einlösbar und ist sowohl digital als auch analog verwendbar.

In Wien gibt es außerdem einen 200 € Energiezuschuss für einkommensschwache Haushalte. Von dieser Aktion im Rahmen der "Wiener Energieunterstützung Plus" sollen vor allem Geringverdiener, Pensionisten und Alleinerzieher profitieren. Dabei soll auch die Umsetzung möglichst einfach erfolgen, indem die Betroffenen eine Direktanweisung von 200 € bekommen (noch im 2. Quartal 2022) - ein Antrag ist nicht notwendig. Eine weitere Unterstützung erfolgt durch die Übernahme von Rückständen. Die Hilfe im Rahmen der "Energieunterstützung Neu" erfolgt dabei durch die Übernahme von Rückständen oder Jahresrechnungen durch direkte Überweisungen an Energieunternehmen. Darüber hinaus umfasst diese Säule (voraussichtliche Umsetzung im 4. Quartal 2022) Energieberatungen oder den Austausch alter Elektrogeräte.

Schließlich sind in Wien auch noch umfangreiche Öko-Förderungen geplant, um die Energiekostenproblematik in den Griff zu bekommen. Rund 50 Mio. € sollen für Förderungen für nachhaltige Energieformen sowie für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden bereitgestellt werden. Förderberechtigt sind demnach Ökostrom- und Fotovoltaikanlagen sowie stationäre Stromspeicher. Außerdem soll eine neue Energieeffizienzförderung bei Neubau und Sanierung im Altbau zu dem aktuell wichtigen Ziel beitragen, sich langfristig von ausländischen Energielieferungen unabhängig zu machen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.