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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Verlustersatz

Steuertermine 2022

Januar 2022
Kategorien: Klienten-Info

Jänner

Fälligkeiten

17.1.

USt für November 2021

Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2021

Fristen und Sonstiges
Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

Bis 17.1.

Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2021 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Fälligkeiten

15.2.

USt für Dezember 2021 bzw. 4. Quartal

Lohnabgaben für Jänner

ESt-Vorauszahlung 1. Viertel

KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel

28.2.

Pflichtversicherung SVA

Fristen und Sonstiges
Bis 1.2. Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2021 (E18) in Papierform
Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2021
Bis 15.2. Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2021 (pro Registrierkasse)
28.2. Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
28.2. Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten

28.2.

Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten

15.3.

USt für Jänner

Lohnabgaben für Februar

Fristen und Sonstiges

31.3.

Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2021 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Fälligkeiten

15.4.

USt für Februar

Lohnabgaben für März

Fristen und Sonstiges

30.4.

Abgabe der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten
16.5.

USt für März bzw. 1. Quartal

Lohnabgaben für April

ESt-Vorauszahlung 2. Viertel

KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel

31.5.

Pflichtversicherung SVA

Juni

Fälligkeiten

15.6.

USt für April

Lohnabgaben für Mai

Fristen und Sonstiges
30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
30.6. Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2021 aus Nicht-EU-Ländern

30.6.

Fristende für die Beantragung der zweiten Tranche für den Verlustersatz (im Rahmen der zweiten Tranche kann auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden)

Juli

Fälligkeiten

15.7.

USt für Mai

Lohnabgaben für Juni

August

Fälligkeiten

16.8.

USt für Juni bzw. 2. Quartal

Lohnabgaben für Juli

ESt-Vorauszahlung 3. Viertel

KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel

31.8.

Pflichtversicherung SVA

September

Fälligkeiten

15.9.

USt für Juli

Lohnabgaben für August

Fristen und Sonstiges
Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2021 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
Bis 30.9. Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
Bis 30.9. Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2021

Bis 30.9.

Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Fälligkeiten

17.10.

USt für August

Lohnabgaben für September

Fristen und Sonstiges
ab 1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2021

bis 31.10.

Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten
15.11.

USt für September bzw. 3. Quartal

Lohnabgaben für Oktober

ESt-Vorauszahlung 4. Viertel

KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel

30.11.

Pflichtversicherung SVA

Dezember

Fälligkeiten

15.12.

USt für Oktober

Lohnabgaben für November

Fristen und Sonstiges
bis 31.12. Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
bis 31.12. Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

31.12.

Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.