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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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Steuern

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Compliance Package

WiEReG - Vorteile des Compliance Packages

Januar 2022
Kategorien: Klienten-Info

Das BMF hat Mitte Dezember 2021 (GZ 2021-0.881.749 vom 17. Dezember 2021) eine Information veröffentlicht, in welcher typische Anwendungsfälle sowie die Funktionsweise von Compliance Packages erläutert werden. Im Rahmen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes können Compliance Packages den Aufwand für die betroffenen Parteien erheblich verringern und Prozesse wesentlich beschleunigen.

Mithilfe eines WiEReG-Compliance Package können jene Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, auf freiwilliger Basis an das Register übermittelt werden und von verpflichteten Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden. Kreditinstitute, Finanzinstitute, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte usw. können ihre Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden aufgrund der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Basis dieser Dokumente erfüllen.

Typischerweise handelt es sich dabei um zeitaufwändige Prozesse - allein schon bei der Anfrage und Übersendung der Dokumente. Das Compliance-Package bringt hier Vorteile, da bei Einsicht in das Compliance-Package Kosten- und Zeitersparnis erreicht werden kann. Überdies können Rechtsträger durch das Compliance-Package ihre Aufbewahrungspflicht gem. WiEReG im digitalen Wege erfüllen. Durch Verwendung des Compliance Packages kann sich die Kostenersparnis sogar vervielfachen, da auch untergeordnete Rechtsträger ihre Aufbewahrungspflicht im digitalen Wege erfüllen können. Konkret kann ein Compliance-Package eines übergeordneten Rechtsträgers von einer beliebigen Anzahl untergeordneter Rechtsträger durch einen Verweis verwendet werden. Schließlich kann ein Compliance-Package innerhalb des Gültigkeitszeitraums von einem Jahr beliebig oft verwendet werden. Dies bedeutet, dass - keine unterjährigen Änderungen vorausgesetzt - nur einmal jährlich im Rahmen der Durchführung der Sorgfaltspflichten der Rechtsträger zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer dahingehend überprüft werden muss, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Darüber hinaus müssen nur jene Dokumente und Nachweise erneuert werden, für die besondere Erfordernisse bestehen (etwa die Bestätigung der Geschäftsführung oder Dokumente von ausländischen Ebenen).

Schließlich kann die Einsicht in das Compliance-Package (in der öffentlichen Einsicht ist es sowieso nicht enthalten) im Zuge der Meldung auch auf einen bestimmten Adressatenkreis eingeschränkt werden. So kann das Compliance-Package für Kreditinstitute, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, freigeschalten werden - darüber hinaus kann die Einsicht direkt beim Rechtsträger oder bei dessen berufsmäßigen Parteienvertreter angefragt werden und im elektronischen Wege freigegeben oder abgelehnt werden.

Bild: © Song_about_summer - stock.adobe.com

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.