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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Ökologisierung

CO2-Bepreisung und regionaler Klimabonus als Bestandteile der ökosozialen Steuerreform

Dezember 2021
Kategorien: Klienten-Info

Die ökosoziale Steuerreform enthält als Ökologisierungsmaßnahme vor allem die Einführung einer CO2-Bepreisung. Grundsätzlich müssen dabei Mineralölunternehmen oder Gaslieferanten ("Inverkehrbringer") CO2-Zertifikate erwerben und sie geben die damit verbundene finanzielle Belastung dann an die Verbraucher weiter. Auf den tatsächlichen Einsatz der Brennstoffe durch den Verbraucher soll es nicht ankommen.

In einem ersten Schritt soll ein nationales Emissionshandelssystem etabliert werden, welches in weiterer Folge in ein europäisches Emissionshandelssystem überführt werden kann. Ab Juli 2022 soll das nationale Emissionshandelssystem (es ist in eine Einführungs- und eine Übergangsphase gegliedert) mit vorab fixierten Preisen pro Tonne CO2 operieren. Damit sollen auch die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels (Gebäude, Verkehr und Teile der Industrie) berücksichtigt werden. Der CO2-Preis pro Tonne soll im Jahr 2022 30 € ausmachen, im Jahr 2023 35 €/t, im Jahr 2024 45 €/t und schließlich im Jahr 2025 55 €/t. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Besteuerung fossiler Energieträger in Österreich (z.B. Mineralölsteuer, Erdgasabgabe), welche in einen impliziten CO2-Preis umgerechnet werden kann, führt die neue CO2-Bepreisung zu einer (erhöhten) Gesamtbelastung.

Ab Jänner 2026 ist vorgesehen, dass das Emissionshandelssystem in eine Marktphase übergeht - aus administrativen Gründen soll das Emissionshandelssystem an bestehende Energieabgaben andocken und gemeinsam mit diesen abgeführt werden. Ebenso sind Entlastungsmaßnahmen zur grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit, Vermeidung von Carbon Leakage und zur Abmilderung von besonderen Mehrbelastungen vorgesehen. Carbon Leakage bezeichnet dabei ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile, indem die Treibhausgasemissionen ins Ausland verlagert werden, um Produktionskosten zu senken. Schließlich soll eine Härtefallregelung zur Unterstützung besonders hart betroffener Unternehmen beitragen.

Gleichsam als Gegenpol zur Belastung durch die CO2-Bepreisung beinhaltet der Begutachtungsentwurf auch den "regionalen Klimabonus". Dadurch sollen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung rückvergütet werden. Die Höhe des Klimabonus hängt von der Klassifikation der Wohnsitzgemeinde ab, wobei in urbanen Zentren mit höchstrangiger Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ein Klimabonus von 100 € pro Jahr vorgesehen ist. Bewohner urbaner Zentren mit zumindest guter Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel sollen einen Klimabonus i.H.v. 133 € bekommen. Weitere Kategorien sind Zentren sowie Umland mit zumindest (guter) Basiserschließung (Bonus von 167 €) und schließlich ländliche Gemeinden und Gemeinden mit höchstens Basiserschließung (Bonus i.H.v. 200 €). Der Klimabonus soll bereits im Jahr 2022 in voller Höhe ausbezahlt werden - für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 %. Vom Klimabonus sollen alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich profitieren.

Bild: © Adobe Stock - Fokussiert

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.