+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Aws Fördermanager

COVID-19-News zum Ausfallsbonus und zur Investitionsprämie

Die Dynamik der Maßnahmen zur Abschwächung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erleichtert es nicht gerade, einen Überblick über Fristen, Veränderungen und Voraussetzungen diverser Erleichterungen zu behalten. Abhilfe schaffen Frequently-Asked-Questions (FAQ), welche laufend aktualisiert werden. Nachfolgend werden Neuerungen bei den FAQ zum Ausfallsbonus und zur Investitionsprämie überblicksmäßig dargestellt.

  • Wie bereits im März (siehe dazu den Beitrag aus April 2021), erhöht sich der Ausfallsbonus für April auf bis zu 80.000 € (der Bonus-Anteil des Ausfallsbonus ist in diesen Monaten mit 50.000 € gedeckelt). Wesentliche Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen mehr als 40 % Umsatzausfall erlitten hat und dass der Ausfallsbonus über FinanzOnline beantragt wird. Um die Maximalsumme zu erreichen, muss auch der optionale Vorschuss Fixkostenzuschuss 800.000 mitbeantragt werden.
  • Der Ausfallsbonus kann nur gewährt werden, wenn das Unternehmen eine operative Tätigkeit ausübt. Die FAQ stellen diesbezüglich klar, dass grundsätzlich immer eine Antragsberechtigung besteht, sofern Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt werden und Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften zusteht. Eine Ausnahme davon ist allerdings anzunehmen, wenn zwar die richtige Einkunftsart erfüllt ist, jedoch keine (wesentliche) operative Tätigkeit des Unternehmens vorliegt. Die Abgrenzung zwischen operativer Tätigkeit und reiner Vermögensverwaltung erfolgt nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen. Umsätze bzw. Umsatzerlöse, welche nicht mit einer operativen Tätigkeit erzielt wurden, sind bei der Berechnung des Umsatzausfalls und somit bei der Antragstellung nicht zu berücksichtigen.
  • Beim Thema Investitionsprämie wurden auch einige Klarstellungen in den FAQ vorgenommen. So sind etwa auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mittels Investitionsprämie förderbar, wenn sie abgeschrieben werden.
  • Gemischt genutzte i.S.v. betrieblich und privat genutzte Investitionsgüter sind unter bestimmten Voraussetzungen förderbar. Bei Fahrzeugen muss die betriebliche Nutzung zumindest 50 % ausmachen - bei Dienstnehmerfahrzeugen mit kleinem und großem Sachbezug ist regelmäßig davon auszugehen, sodass für diese die Investitionsprämie geltend gemacht werden kann. Bei anderen Investitionsgütern wie z.B. Gebäuden oder baulichen Einrichtungen orientiert sich den FAQ folgend die Abgrenzung an den steuerlichen Erfordernissen (Aufteilung nach m2).
  • Abrechnungstechnisch ist es bei der Investitionsprämie auch zu positiven Veränderungen gekommen. So wurde bzgl. der Frage, bis wann eine Endabrechnung vorgenommen werden kann, die zeitliche Befristung in Form von "binnen drei Monate" ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investition, gestrichen. Die Endabrechnung ist übrigens online via aws Fördermanager vorzulegen. Ebenso stellen die FAQ klar, dass auch Sammelrechnungen bei der Abrechnung der Investitionsprämie akzeptiert werden. Wichtig dabei ist, dass die Investitionen auf eine nachvollziehbare und transparente Weise eindeutig den Förderprozentsätzen zuordenbar sind.

Bild: © Adobe Stock - Wanvisa

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.