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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Umsatzersatz

Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021

Februar 2021

Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen.

Welche Unternehmen haben Anspruch:

  • Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und
  • in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind.
  • Indirekt betroffen sind Unternehmen, die mindestens die 50% Umsatzes mit Unternehmen machen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind oder mindestens 50% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen und
  • während eines Zeitraums im November 2020 oder im Dezember 2020 in einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen tätig sind und
  • mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) erlitten haben.

Wie hoch ist der Umsatzersatz:

  • Bis zu 80 % des ermittelten begünstigten Umsatzes (max. 800.000 €) können ersetzt werden.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ergibt sich aus den zu ermittelnden Umsätzen und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß der Branchenkategorisierung für die Branche heranzuziehen ist, der die begünstigten Umsätze überwiegend zuzuordnen sind.
  • Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 €, in Einzelfällen 2.300 €.

Antragstellung:

  • Die Beantragung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf FinanzOnline möglich.
  • Die Beantragung erfolgt durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
    (unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch selbst gestellt werden zB: Umsatzersatz höchstens 5.000 €)

Liste der indirekt betroffen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1.pdf

Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf

Quelle und weitere Informationen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/

 

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.