DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Aktuelles
Artikel zum Thema: Investitionsprämie
Steuertermine 2021
Jänner | |
Fälligkeiten | |
15.1. | USt für November 2020 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2020 |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.1. | Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht |
Bis 15.1. | Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2020 für geringfügig Beschäftigte |
Februar | |
Fälligkeiten | |
15.2. | USt für Dezember bzw. 4. Quartal Lohnabgaben für Jänner ESt-Vorauszahlung 1. Viertel KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel |
28.2. | Pflichtversicherung SVA |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 1.2. | Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2020 (E18) in Papierform |
Bis 15.2. | Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2020 |
Bis 15.2. | Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2020 (pro Registrierkasse) |
28.2. | Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA |
28.2. | Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten |
28.2. | Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) |
28.2. | Frist für die Beantragung der Covid-19-Investitionsprämie endet |
März | |
Fälligkeiten | |
15.3. | USt für Jänner Lohnabgaben für Februar |
Fristen und Sonstiges | |
31.3. | Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2020 bei Stadtkasse/Gemeinde |
April | |
Fälligkeiten | |
15.4. | USt für Februar Lohnabgaben für März |
Fristen und Sonstiges | |
30.4. | Abgabe der Steuererklärungen 2020 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO |
Mai | |
Fälligkeiten | |
17.5. | USt für März bzw. 1. Quartal Lohnabgaben für April ESt-Vorauszahlung 2. Viertel KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel |
31.5. | Pflichtversicherung SVA |
Juni | |
Fälligkeiten | |
15.6. | USt für April Lohnabgaben für Mai |
Fristen und Sonstiges | |
30.6. | Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2020 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline |
30.6. | Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2020 aus Nicht-EU-Ländern |
30.6. | Frist für Beantragung der Tranche 1 des Fixkostenzuschusses 800.000 endet |
30.6. | Frist für Beantragung der Tranche 1 des Verlustersatzes endet |
Juli | |
Fälligkeiten | |
15.7. | USt für Mai Lohnabgaben für Juni |
August | |
Fälligkeiten | |
16.8. | USt für Juni bzw. 2. Quartal Lohnabgaben für Juli ESt-Vorauszahlung 3. Viertel KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel |
31.8. | Pflichtversicherung SVA |
September | |
Fälligkeiten | |
15.9. | USt für Juli Lohnabgaben für August |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2020 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline) |
Bis 30.9. | Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2020 |
Bis 30.9. | Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2021 für Einkommen- und Körperschaftsteuer |
Oktober | |
Fälligkeiten | |
15.10. | USt für August Lohnabgaben für September |
Fristen und Sonstiges | |
ab 1.10. | Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2020 |
bis 31.10. | Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides |
November | |
Fälligkeiten | |
15.11. | USt für September bzw. 3. Quartal Lohnabgaben für Oktober ESt-Vorauszahlung 4. Viertel KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel |
30.11. | Pflichtversicherung SVA |
Dezember | |
Fälligkeiten | |
15.12. | USt für Oktober Lohnabgaben für November |
Fristen und Sonstiges | |
bis 31.12. | Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte |
bis 31.12. | Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2016 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab |
31.12. | Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft |
31.12. | Frist für Beantragung der Tranche 2 des Fixkostenzuschusses 800.000 endet |
31.12. | Frist für die Beantragung der Tranche 2 des Verlustersatzes endet |
31.12. | Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 beim Firmenbuch für (verdeckte) Kapitalgesellschaften (Covid-19 bedingte Verlängerung) |
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.