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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Privatnutzung

COVID-19 - Informationen und Entlastungsmaßnahmen - Rundschau

Juni 2020

Wenngleich in vielen Bereichen des Lebens immer öfter eine (weitgehende) Rückkehr zur Normalität möglich ist, kann man bei den Regelungen und Gegenmaßnahmen wie Ausnahmen, Zuschüssen etc. im Zusammenhang mit der Corona-Krise leicht den Überblick verlieren. Nachfolgend sollen daher wichtige Änderungen, Erläuterungen und Klarstellungen - sofern nicht sowieso in gesonderten Beiträgen dieser Ausgabe enthalten - zusammengefasst dargestellt werden.

Weitere Verbesserungen beim Härtefallfonds - Einführung des Comeback-Bonus

Bei dem für den Härtefallfonds maßgeblichen Betrachtungszeitraum kommt es nunmehr zu einer Ausdehnung auf 9 Monate (statt bisher 6 Monate). Innerhalb dieser 9 Monate können 6 beliebige Monate gewählt werden, für welche die Begünstigung aus dem Härtefallfonds in Anspruch genommen werden kann - bisher waren es 3 aus 6 Monaten. Die Anträge können im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember monatsweise gestellt werden. Die Mindesthöhe der Auszahlung soll 500 € betragen - geht man von der maximalen Unterstützung von 2.000 € pro Monat aus dem Härtefallfonds aus, führt dies zu insgesamt 12.000 € und somit zu einer Verdoppelung gegenüber der bisherigen Regelung.

Zusätzlich soll es einen "Comeback-Bonus" von 500 € pro Monat geben. Bei Minimalbeträgen werde überdies der Mindestförderbetrag automatisch auf 500 € aufgestockt. Diesen Bonus können all jene bekommen, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds erhalten haben. Auf die 6 Monate betrachtet, führt der Comeback-Bonus zu insgesamt maximal 3.000 € pro Antragsteller. Sofern bereits ein Antrag gestellt worden ist, wird der Bonus automatisch ausgezahlt werden. Härtefallfonds "neu" und Comeback-Bonus unterstützen also maximal mit 15.000 € pro Antragsberechtigtem.

Fixkostenzuschuss nach EU-Beihilfenrecht genehmigt

Dem BMF folgend ist der Fixkostenzuschuss auch von der EU genehmigt worden, wodurch die Fixkostenzuschüsse auch formal nach EU-Beihilfenrecht anerkannt sind. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden sich nun unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ - die dort veröffentlichten FAQs sollen überdies laufend aktualisiert werden. Der Fixkostenzuschuss kann bekanntermaßen für drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 beantragt werden. Unter Umständen kann es daher sinnvoll sein, die Antragstellung noch abzuwarten, um den möglichst idealen Betrachtungszeitraum auswählen zu können. Dabei kann es etwa eine Rolle spielen, dass die Fixkosten grundsätzlich im Zeitraum ihres wirtschaftlichen Anfallens (Aufwands- und Ertragslogik) zu erfassen sind, wobei Abgrenzungen vorgenommen werden müssen. Überdies ist davon auszugehen, dass noch weitere Klarstellungen erfolgen werden. Die Antragstellung ist übrigens seit 20. Mai 2020 und bis spätestens 31. August 2021 möglich und muss über FinanzOnline erfolgen.

ÖGK plant Fortsetzung von Zahlungserleichterungen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) plant weiterhin, Betriebe zu unterstützen, die in Folge der COVID-19 Krise mit Liquiditätsengpässen kämpfen oder gar den gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel fürchten. So sollen auch nach Mai 2020 Zahlungserleichterungen möglich sein - nicht nur für die Beitragszeiträume 02/03/04-2020, sondern auch für kommende Beitragszeiträume im Jahr 2020. Bisher konnte betroffenen Unternehmen beispielsweise durch Beitragsstundungen sowie durch die Aussetzung sämtlicher Einbringungsmaßnahmen geholfen werden.

Konkret sollen von der ÖGK gestundete Sozialversicherungsbeiträge für Februar, März und April 2020 erst Anfang 2021 bezahlt werden müssen. Auf Antrag - aus Gründen der Unternehmensliquidität - soll sogar eine Ratenzahlung bis Ende 2021 möglich sein. Verzugszinsen fallen keine an. Ähnliches soll für die Beiträge der Monate Mai bis Dezember gelten - auch hier sind bis zu 3 Monate Stundungen und Ratenzahlungen bis Jahresende 2021 geplant (inklusive Nachsicht bei Verzugszinsen).

Info-Center der Finanzämter seit 18. Mai wieder geöffnet

Seit 18. Mai 2020 haben die Infocenter der Finanzämter wieder für den Kundenverkehr geöffnet. Es wird um Terminvereinbarung im Vorfeld ersucht - entweder online (über https://www.bmf.gv.at/public/informationen/terminvereinbarungen.html) oder telefonisch unter der Nummer 050 233 700 zu den üblichen Öffnungszeiten. Damit ein potentielles Infektionsrisiko mit dem Coronavirus vermieden werden kann, wird jedoch empfohlen, die meisten Anliegen ortsunabhängig und unkompliziert telefonisch oder online abzuwickeln und nur in Ausnahmefällen den Weg ins Infocenter zu suchen.

FAQ zur Kurzarbeit erweitert

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat die Broschüre zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zur COVID-19-Kurzarbeit erweitert und aktualisiert, zuletzt am 26. Mai (https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html).

Übergangsregelung für den Sachbezug von Firmen-Pkw

Diese Übergangsregelung betrifft Firmen-Pkw, für die bereits vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die jedoch aufgrund der Coronakrise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Kfz bis zum 30. Mai 2020 kann weiterhin der bis 31. März 2020 geltende niedrigere Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Pkw in Anspruch genommen werden.

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.