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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Automatische Auszahlung

SEPA-Lastschrift für Steuervorauszahlung

Oktober 2019
Kategorien: Klienten-Info

Seit Juli 2019 ist es möglich, die grundsätzlich vierteljährlich vorzunehmende Einkommensteuer-Vorauszahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat (SEPA steht für Single Euro Payments Area) automatisch vom Konto abbuchen zu lassen. Vorteil dabei ist, dass man sich dann nicht mehr selbst um die termingerechte Überweisung der Einkommensteuer-Vorauszahlung kümmern muss und mögliche Zahlungsverzüge und Säumnisfolgen vermeiden kann.

Grundvoraussetzung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) an das Finanzamt - dies kann mittels Formular von der BMF-Webseite bzw. über FinanzOnline durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Erteilung der Einzugsermächtigung erhält der Steuerpflichtige wenige Tage vor jedem Einzug der Steuervorauszahlung eine Vorabinformation über die bevorstehende Abbuchung bei Fälligkeit. Während die Ankündigung der Höhe und des Zeitpunkts der Abbuchung der Einkommensteuer-Vorauszahlung wenig überraschend ist, kommt dieser Vorabinformation ein weiterer wesentlicher Informationscharakter zu. Erhält man nämlich keine solche Vorabinformation, muss wie bisher selbständig die Einkommensteuer-Vorauszahlung überwiesen werden. Informationen des BMF folgend bestehen abgesehen davon weitere Situationen, in welchen keine automatische Einziehung des Betrags der Einkommensteuer-Vorauszahlung erfolgt (erfolgen kann). Dann ist ebenso eine manuelle Überweisung durchzuführen. Beispiele dafür sind, wenn das Abgabenkonto im Minus ist, sich die Kontoverbindung geändert hat oder sich das eigene Konto im Minus befindet. Selbstverständlich kann dann jederzeit wieder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, um in den Genuss der automatischen Abbuchung zu gelangen. Darüber hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden (z.B. via FinanzOnline, per Post oder Fax).

Bild: © mapoli-photo - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.