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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Familienbonus Plus

Anpassung des Familienbonus Plus an das lokale Preisniveau mittels Verordnung

Dezember 2018
Kategorien: Klienten-Info

Der Familienbonus Plus bringt ab der Veranlagung 2019 steuerliche Entlastungen für mit Kindern zusammenhängende Kosten (siehe auch KI 07/18).

Per Verordnung (Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung, BGBl II 2018/257) wurden nun diverse Familienleistungen in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen EU/EWR Staat oder in der Schweiz aufhalten, mittels eines Anpassungsfaktors dem jeweiligen Preisniveau des Landes angepasst. Die Verordnung ist erstmalig auf Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden, anzuwenden. Bei Veranlagungsfällen zur Einkommensteuer, kommt die Verordnung erstmalig für das Kalenderjahr 2019 zur Anwendung. Die Verordnung betrifft den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Kindermehrbetrag.

Die Anpassungen für ausgewählte Familienleistungen pro Land stellen sich wie folgt dar (in €, siehe Tabelle).

Staat, in dem sich die Kinder ständig aufhalten

Familienbonus pro Monat vor dem 18. Geburtstag

Familienbonus pro Monat nach dem 18. Geburtstag

AVAB od. AEAB fürs 1. Kind

Unterhalts- AB pro Monat fürs 1. Kind

Kindermehrbetrag pro Jahr pro Kind

ÖSTERREICH

125,00

41,68

494,00

29,20

250,00

Belgien

128,50

42,85

507,83

30,02

257,00

Bulgarien

56,25

18,76

222,30

13,14

112,50

Dänemark

165,75

55,27

655,04

38,72

331,50

Deutschland

121,75

40,60

481,16

28,44

243,50

Estland

88,75

29,59

350,74

20,73

177,50

Finnland

142,75

47,60

564,15

33,35

285,50

Frankreich

127,13

42,39

502,40

29,70

254,25

Griechenland

99,13

33,05

391,74

23,16

198,25

Irland

145,75

48,60

576,00

34,05

291,50

Island

177,13

59,06

700,00

41,38

354,25

Italien

118,50

39,51

468,31

27,68

237,00

Kroatien

77,75

25,92

307,27

18,16

155,50

Lettland

83,88

27,97

331,47

19,59

167,75

Liechtenstein

125,00

41,68

494,00

29,20

250,00

Litauen

74,13

24,72

292,94

17,32

148,25

Luxemburg

147,50

49,18

582,92

34,46

295,00

Malta

96,63

32,22

381,86

22,57

193,25

Niederlande

130,88

43,64

517,22

30,57

261,75

Norwegen

165,63

55,23

654,55

38,69

331,25

Polen

63,13

21,05

249,47

14,75

126,25

Portugal

99,00

33,01

391,25

23,13

198,00

Rumänien

61,63

20,55

243,54

14,40

123,25

Schweden

148,25

49,43

585,88

34,63

296,50

Schweiz

190,00

63,35

750,88

44,38

380,00

Slowakei

80,13

26,72

316,65

18,72

160,25

Slowenien

98,75

32,93

390,26

23,07

197,50

Spanien

107,88

35,97

426,32

25,20

215,75

Tschechien

77,38

25,80

305,79

18,07

154,75

Ungarn

70,25

23,42

277,63

16,41

140,50

Vereinigtes Königreich

143,38

47,81

566,62

33,49

286,75

Zypern

103,50

34,51

409,03

24,18

207,00

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.