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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Steuern

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Mietwohnung

Hauptwohnsitzbefreiung für Haus der pflegebedürftigen Mutter

August 2018
Kategorien: Klienten-Info

Für die Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung zwecks Vermeidung der Immobilienertragsteuer ist u.a. Voraussetzung, dass das Eigenheim dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Das Bundesfinanzgericht (GZ RV/7104612/2014 vom 6.2.2018) beschäftigte sich unlängst mit dem Fall, in welchem der Hauptwohnsitz in Wien gelegen war, der als Nebenwohnsitz gemeldete Ort sich allerdings im Haus der pflegebedürftigen Mutter befand. Für dieses Haus wollte die Tochter - als Erbin nach dem Ableben der Mutter - die Hauptwohnsitzbefreiung bei der Veräußerung geltend machen. Der Hauptwohnsitz in Wien war während des Aufenthalts am Nebenwohnsitz nicht aufgegeben worden, um einen Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz zu verhindern. Nach dem Tod der Mutter war die Tochter nach Wien zurückgekehrt und hatte das Haus der Mutter veräußert.

Das BFG berücksichtigte bei der Beurteilung den Umstand, dass die die Hauptwohnsitzbefreiung geltend machende Steuerpflichtige seit ihrer eigenen Pensionierung ihren Lebensmittelpunkt an die Adresse der Mutter verlegt hat, um diese bis zu deren Tod (d.h. deutlich mehr als fünf Jahre) zu pflegen. Außerdem lagen Nachweise wie die Urkunde zur Bestellung zur Sachwalterin der Mutter, die Strom- und Gasverbrauchsnachweise für die Wiener Wohnung und auch eine Bestätigung der Gemeinde über den Aufenthalt an der Adresse des Wohnhauses der Mutter vor. Selbst wenn nach dem zentralen Melderegister der Hauptwohnsitz durchgehend in der Mietwohnung in Wien bestand, kommt dem BFG folgend die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung. Der für die Befreiung von der Immobilienertragsteuer entscheidende Hauptwohnsitz im Haus der Mutter ist durch die durchgehende Pflege derselben nachgewiesen. Schließlich ist beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des tatsächlichen Wohnsitzes zu berücksichtigen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.