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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Einkunftsquelle

Ungeplante Verluste nach langjähriger Überschussphase bei Vermietung - Risiko von Liebhaberei

August 2018

Grundsätzlich gilt, dass bei einer mit objektiver Ertragsaussicht nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien ausgerichteten Vermietungstätigkeit das Auftreten ungeplanter Verluste nicht zu Aberkennung der Einkunftsquelleneigenschaft bzw. zur Qualifizierung als Liebhaberei führt. Als verlustbegründende unvorhersehbare Ereignisse gelten dabei insbesondere unerwartete Investitionserfordernisse, unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Bestandsverhältnissen, Katastrophenschäden oder Probleme bei der Suche von Nachmietern. Wenn auf diese Ereignisse in angemessener Zeit reagiert wird, bleibt es daher bei der Einstufung als Einkunftsquelle.

Solche Unabwägbarkeiten liegen aber nach herrschender Ansicht dann nicht vor, wenn die Verluste einem betätigungstypischen Risiko entspringen. Keine Unabwägbarkeiten sind nach der Judikatur beispielsweise höhere Instandhaltungsmaßnahmen aus Denkmalschutzgründen oder ein allgemeiner Preisverfall am Immobilienmarkt, wodurch eine entsprechende (nachhaltige) Verlustsituation hervorgerufen wird. Es ist daher ab diesem Zeitpunkt von Liebhaberei auszugehen, wenn trotz Aussichtslosigkeit eines Erfolges ab Erkennbarkeit dieser Situation die Betätigung nicht eingestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn zuvor langjährig positive Ergebnisse erwirtschaftet wurden und auch in einer Totalbetrachtung noch immer ein Gesamtgewinn vorliegt. Diese Grundsätze wurden durch eine aktuelle BFG-Entscheidung wieder bestätigt (BFG vom 16.3.2018, GZ RV/2101106/2015). Im gegenständlichen Fall führte die schlechte Entwicklung am lokalen Markt für Geschäftsräume im Stadtzentrum dazu, dass - um einen Auszug des Mieters zu vermeiden - die Miete gesenkt werden musste und angesichts bestehender Fixkosten keine realen Chancen mehr auf die Erzielung eines positiven steuerlichen Ergebnisses bestanden haben.

Bild: © Tino Neitz - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.