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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Zeitschriften

Online-Werbung weiterhin nicht von der Werbeabgabe erfasst

Dezember 2017
Kategorien: Klienten-Info

Der Verfassungsgerichtshof (GZ E 2025/2016-16 vom 12.10.2017) hat mangels Aussicht auf Erfolg insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw. Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Die Beschwerden waren gegen die steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Werbeformen gerichtet. Während Werbeeinschaltungen in Druckwerken bzw. in Hörfunk und Fernsehen der fünfprozentigen Werbeabgabe unterliegen, ist die stark zunehmende Online-Werbung nicht von den Steuertatbeständen im Werbeabgabegesetz erfasst. Die Beschwerdeführer sahen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und sind deshalb an den VfGH herangetreten. Dieser hat allerdings festgehalten, dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt, für Werbung im Internet - anders als für Werbung in Printmedien oder Radio - keine Werbeabgabe zu verlangen.

Die Online-Werbung mit einem geschätzten Volumen von jährlich über 800 Mio. € (etwa 20% vom gesamten Werbemarkt) ist daher weiterhin nicht von der Werbeab-gabe erfasst. Der Umstand, dass Online-Werbung in erheblichem Ausmaß vom Ausland aus erbracht wird, hat die Politik schon mehrmals an Änderungen der Gesetzeslage denken lassen. Zuletzt sah das Regierungsübereinkommen vor circa einem Jahr vor, dass die Online-Werbung steuerpflichtig werden soll (Verbreiterung der Besteuerungsbasis) und gleichzeitig der Steuersatz aufkommensneutral gesenkt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Regierung diesbezüglich eine Änderung im Werbeabgabegesetz vornehmen wird.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.