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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
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  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Flat Tax

EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer

Mai 2004
Kategorien: Klienten-Info

Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten.

Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung

Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.

Staaten Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer
Österreich 34%
ab 2005: 25%
25%
Slowakei 19% - 1)
Slowenien 2) 25% 15%
Tschechien 28%
2005: 26%
2006: 24%
15%
Ungarn 16% 20% / 35% 3)

1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%).
2) Für 2005 werden Änderungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht erwartet.
3) Nur für Dividenden.

Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften

Staaten AG GmbH
Österreich € 70.000 € 35.000
Slowakei 1.000.000 SKK
rd. € 24.880
200.000 SKK
rd. € 4.980
Slowenien 6.000.000 SIT
rd. € 25.726
2.100.000 SIT
rd. € 9.004
Tschechien 2.000.000 CZK
rd. € 62.145
200.000 CZK
rd. € 6.215
Ungarn 20.000.000 HUF
rd. € 80.060
3.000.000 HUF
rd. € 12.009
Europa-AG (SE) € 120.000  

Einkommensteuertarife

Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz ("Flat Tax"). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.

Staaten Einkommensteuer
Österreich Stufentarif: 0%, 21%, 31%, 41%, 50%
ab 2005: siehe Artikel in dieser Ausgabe
Slowakei Flat Tax: 19%
Slowenien Niedrigster Steuersatz: 17% (bis rd. € 6.000)
Höchster Steuersatz: 50% (über rd. € 36.000)
Tschechien Niedrigster Steuersatz: 15% (bis rd. € 3.430)
Höchster Steuersatz: 32% (über rd. € 10.400)
Ungarn Niedrigster Steuersatz: 18% (bis rd. € 3.160)
Höchster Steuersatz: 38% (über rd. € 5.920)

Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich.

Umsatzsteuertarife

In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die
6. EU-Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

  Mehrwertsteuer
Staaten Regelsteuersatz Ermäßigter Satz
Österreich 20% 10%, 12%
Slowakei 19% -
Slowenien 20% 8,5%
Tschechien 22% (ab 01.05.2004 19%) 5%
Ungarn 25% 15%, 5%

Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann - hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel "Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor" in dieser Ausgabe).

Wesentliche Vereinfachungen gibt es auch bei Waren, die physisch aus einem Erweiterungsland kommen. Bisherige Importe sind nunmehr als innergemeinschaftlicher Erwerb zu qualifizieren mit der Folge, dass Einfuhrabfertigungen entfallen, bzw. die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zu entrichten ist. Ein deutlich vereinfachter und beschleunigter Warenverkehr wird ab 1. Mai 2004 möglich sein. Für zum 1. Mai 2004 unterwegs befindliche Waren gelten aber noch die vor diesem Stichtag bestehenden einfuhrumsatzsteuerlichen Vorschriften.

Web-Tipp: Die Überprüfung der UID-Nummer kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation _customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.