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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Multilaterales Instrument

Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Multilaterale Instrument

Oktober 2017
Kategorien: Klienten-Info

Anfang Juni 2017 haben 68 Staaten, neben Österreich alle EU- und EWR-Staaten mit Ausnahme von Estland, in Paris das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) unterzeichnet. MLI steht für "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" und soll es ermöglichen, die im BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Projekt der OECD erarbeiteten Änderungsvorschläge rasch und relativ unkompliziert ins nationale Recht umzusetzen. Der große Vorteil besteht also darin, dass nicht jedes DBA (langwierig) bilateral neuverhandelt werden muss. Stattdessen geben die teilnehmenden Staaten bekannt, welche in dem MLI vorgesehenen bzw. möglichen Änderungen sie in ihren DBAs umsetzen möchten – bei Übereinstimmung mit dem anderen DBA-Staat kommt es dann zur (quasi automatischen) Änderung. In Österreich wurde das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" (es handelt sich dabei wie bei DBAs üblich um einen Staatsvertrag) im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen.

Bedeutendes Ziel des mitunter durch das MLI durchgesetzten BEPS-Projekts ist, dass der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne eines Unternehmens ausgewiesen und besteuert werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet sowie die Wertschöpfung erfolgt. Außerdem soll die Rechtssicherheit für international agierende Unternehmen erhöht werden, indem Doppelbesteuerungskonflikte verbindlich (z.B. durch die Aufnahme eines Schiedsverfahrens in die DBA) und vor allem schneller gelöst werden können. Es soll nicht nur Doppelbesteuerung verhindert werden, sondern auch durch aggressive Steuerplanung und Abkommensmissbrauch hervorgerufene doppelte Nichtbesteuerung. Österreich hat derzeit mit rund 90 Staaten ein DBA abgeschlossen; durch das MLI sollen nun in 38 DBAs Änderungen vorgenommen werden (z.B. in den DBAs mit Deutschland, China, Frankreich, Spanien, Türkei, Russland, usw.).

Das MLI ist vergleichbar einem DBA aufgebaut – bedeutende Elemente sind etwa Hybride Gestaltungen, Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen, Verhinderung der Begründung von Betriebsstätten, Verbesserung von Streitbeilegungsmechanismen und Schiedsgerichtsverfahren. Österreich hat sich dazu entschlossen, den vorgeschlagenen Mindeststandard an Änderungen durch das MLI zu übernehmen. Dieser umfasst uA das Ziel der Bekämpfung der Nichtbesteuerung im Rahmen der Auslegung des Abkommens wie auch die Verhinderung von Abkommensmissbrauch. Hierbei hat sich Österreich für den sogenannten "Principal Purpose Test" entschieden, welcher DBA-Begünstigungen für Transaktionen versagt, wenn deren Hauptzweck in dem ausschließlichen Erlangen solcher Begünstigungen liegt. Die Umsetzung anderer Änderungen in österreichische DBAs hängt davon ab, ob der andere Vertragsstaat auch gewillt ist, seine DBAs dahingehend zu verändern. Es handelt sich dabei z.B. um das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats bei bestimmten Qualifikationskonflikten zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung, die Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten gelegene Betriebsstätten, Gegenberichtigungsverpflichtungen für Verrechnungspreise und Schiedsverfahren mangels Einigung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach drei Jahren. Nicht umsetzen mittels MLI möchte Österreich (d.h. Österreich hat Vorbehalte dagegen) etwa Änderungen i.Z.m. hybriden Gestaltungen oder bei der Aufteilung von Verträgen zur Betriebsstättenvermeidung.

Nicht nur im Rahmen des MLI selbst, sondern auch danach haben die teilnehmenden Staaten vollste Flexibilität hinsichtlich möglicher Veränderungen an ihren Doppelbesteuerungsabkommen – auch etwa durch (traditionelle) bilaterale Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt. Die vollständige Umsetzung des MLI in den einzelnen DBAs wird voraussichtlich 2019 bzw. 2020 vollzogen sein. Es wird dann auch zu einer Änderung des OECD-Musterabkommens – gleichsam als Schablone für DBA – gekommen sein. Bis dahin ist es bei Sachverhalten drohender Doppelbesteuerung wichtig, nicht nur das noch aktuelle DBA zu konsultieren, sondern auch die übereinstimmenden bzw. unterschiedlichen Punkte der beiden Staaten aus dem MLI zu berücksichtigen

Bild: © Anna Blau - BMF

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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.