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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: MiFiG

Steuerliche und wirtschaftspolitische Änderungen ante portas

Juli 2017
Kategorien: Klienten-Info

Noch vor dem Sommer wurden im Finanzausschuss einige Änderungen beschlossen und als Gesetzesentwürfe auf die Reise geschickt. Ausgewählte Themen sind nachfolgend dargestellt. Der Gesetzwerdungsprozess bleibt freilich abzuwarten - wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent

Ab dem Jahr 2018 soll die Forschungsprämie von derzeit 12% auf 14% angehoben werden. Diese indirekte Form der Forschungsförderung wurde zuletzt im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 von 10% auf 12% erhöht und soll Österreich als Wirtschafts- und Forschungsstandort attraktiver machen.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Dieses Gesetz soll die Beteiligung seitens der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen attraktiver machen und möglicherweise auch dazu beitragen, dass die Übernahme österreichischer Unternehmen von außen verhindert wird. Geplant ist, dass für Mitarbeiter Aktien bis zu einem Wert von 4.500 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit sind, sofern sie treuhändig in einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet werden. Dieser steuerliche Freibetrag gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bzw. die Mitarbeiter sollen dadurch zu einem bedeutenden Kernaktionär des Unternehmens werden und auch zur Arbeitsplatzsicherung beitragen.

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017

Das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 soll durch mehrere Neuerungen den Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital erleichtern (siehe auch ausführlich KI 04/17). Dies soll mitunter dadurch erreicht werden, dass für private Investoren Ausschüttungen von MiFiG bis zu 15.000 € jährlich steuerfrei sind. Generell soll für private Anleger die Investition in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und Unternehmensbeteiligungen erleichtert werden. Eine Hürde am Gesetzwerdungsprozess ist noch die beihilfenrechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission, da es sich bei dem neuen MiFiG-Regime um eine Risikokapitalbeihilfe handelt.

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Mitunter durch strenge Strafbestimmungen soll das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Österreich und die anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen ein Register einrichten, in welches die wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Rechtsträger aufzunehmen sind.

Bild: © Tino Neitz - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.