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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Nebenleistung

Kreditbearbeitungsgebühr laut OGH doch zulässig

Juni 2016
Kategorien: Klienten-Info

Hatte es im Juli 2015 aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Innsbruck noch ausgesehen als wäre die Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr für Konsumkredite unzulässig, so hat der OGH nunmehr am 30.3.2016 (GZ 6 Ob 13/16d) anders entschieden. Die in der Klage des Vereins für Konsumenteninformation vorgebrachten Argumente, dass die Bearbeitung des Kreditantrages im Interesse der Bank liegt (und durch die Zinsen abgegolten wird), eine pauschale Bearbeitungsgebühr die Kunden benachteilige und es zu keiner aliquoten Rückerstattung bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits kommt, hat das Höchstgericht letztlich nicht geteilt. Anders als in Deutschland sieht der OGH die Kreditbearbeitungsgebühr als Teil der zu vereinbarenden Hauptleistung und nicht bloß als Nebenleistung an. Damit kommt es auch nicht zur Anwendung von § 879 Abs. 3 ABGB, welcher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Nebenbedingungen, die eine Partei gröblich benachteiligen, für nichtig erklärt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der OGH die mit der Kreditbearbeitungsgebühr abgegoltene Bonitätsprüfung auch als Schutzmechanismus und damit im Interesse des Kreditnehmers sieht. Auch gegen die wertabhängige Gebührengestaltung (bestimmter Prozentsatz der Kreditsumme ohne Nachweis des tatsächlichen Aufwands) hat der OGH nichts einzuwenden, zumal sich vergleichbare Abgeltungsformen auch in anderen Bereichen wie beispielsweise bei Maklern oder Rechtsanwälten finden. Etwas künstlich mutet schließlich noch eine letzte Würdigung des OGH an: Würde man die Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts nachträglich für unzulässig erklären, hätte dies zur Folge, dass die Kunden den Kredit zu einem niedrigeren Entgelt als dem vertraglich vereinbarten Effektivzins erhielten. Da noch weitere Klagen zu dieser Thematik anhängig sind, bleibt abzuwarten, ob die im gegenständlichen Urteil zum Ausdruck gebrachten Wertungen in den unterschiedlichen Senaten des OGH einheitlich gesehen werden.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.