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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Fax

Kein Anbringen an die Finanzverwaltung per Computer-Fax (e-FAX)

Mai 2016
Kategorien: Klienten-Info

Die Formvorschriften für Anbringen an die Finanzverwaltung (Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel usw.) haben sich über die Jahre immer wieder geändert, dabei jedoch nur zum Teil an die modernen Kommunikationsmittel angepasst. Anbringen via E-Mail gelten dabei beispielsweise nach wie vor nicht als gültige Eingaben. Übermittlungen per Fax sind hingegen zulässig, wobei auch hier Besonderheiten bestehen.

Gemäß der Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) können Anbringen, für welche die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung zugelassen wird, elektronisch eingereicht werden. In einer jüngst ergangenen Entscheidung des BFG (GZ RV/7100454/2016 vom 1.3.2016) wurde darüber befunden, dass Anbringen unter Einsatz von sogenannten Computer-Fax-Programmen (somit nicht mittels „klassischem“ Fax-Gerät) nicht unter die Telekopierer-Verordnung fallen, sondern analog zu E-Mails überhaupt nicht als Einbringen gelten. Dies hat zur Folge, dass die Behörde per e-FAX übermittelte Anbringen gar nicht erst als unzulässig zurückweisen muss, sondern diese quasi als gar nicht erst gestellt gelten (damit lösen diese auch keine Entscheidungspflicht der Behörden aus).

Im Falle zulässiger Anbringen mittels Faxgerät ist darauf zu achten, dass das Original vor der Einreichung (Übermittlung per Fax) zu unterschreiben und für sieben Jahre für Beweiszwecke aufzubewahren ist. Eine fehlende Unterschrift stellt anderenfalls einen nicht behebbaren Mangel dar und führt daher zur Zurückweisung. Eine Revision gegen diese Entscheidung beim VwGH wurde nicht zugelassen, da keine Abweichung zur bisher ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung besteht.

Bild: © Tatesh - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.