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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Neuorganisation der Finanzverwaltung

Wichtige Termine 2004 im Überblick

Januar 2004
Kategorien: Klienten-Info

Ab 1. Jänner 2004

  • Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf € 1.264,- p.a.
  • Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer
  • Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne
  • LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und Schnellstraße)
  • Erhöhung Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
  • Eigenkapitalersatz-Gesetz:
    Zuführung von Kapital in der Krise
  • Kundmachungsreform-Gesetz:
    Kundmachung der Gesetze nur im Internet: www.ris.bka.gv.at
  • Verlängerungen bis Ende 2004:
    • Investitionszuwachsprämie
    • Vorzeitige Abschreibung Ersatzbeschaffung in Katastrophenfällen
  • Erhöhung des Forschungsfreibetrages II auf 25%

Bis 31. Jänner 2004

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2003 (L16) in Papierform
  • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2003 (E18) in Papierform

Bis 29. Februar 2004

  • EDV-Meldung bestimmter Honorare 2003 sowie Jahreslohnzettel 2003

Bis 31. März 2004

  • Einreichung der Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung

Ab 1. April 2004

  • Kapitaleinkünfte
    Ausländische Kapitalerträge sind den inländischen Kapitaleinkünften gleichgestellt und unterliegen in der Übergangsphase bis 31. März 2004 einem Sondersteuersatz von 25%. Werden ausländische Kapitalerträge über eine inländische Bank ausgezahlt, erfolgt der automatische Einzug der KEST ab 1. April 2004 durch die Bank.

Bis 30. April 2004

  • Neue Frist: Einreichung der Steuererklärungen in Papierform (erstmals für 2003)
  • FinanzOnline
    Ende der vereinfachten Vorgangsweise bei der Anmeldung durch Prokuristen.

1. Mai 2004

  • EU-Osterweiterung
    Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Lettland, Slowenien, Zypern, Malta, Slowakei, Lettland und Estland werden Mitglieder der EU.
  • Neuorganisation der Finanzverwaltung
    Auflassung der FLDionen und Zusammenlegung der Zollämter

30. Juni 2004

  • Neue Frist: Einreichung der Steuererklärungen im elektronischen Wege (erstmals für 2003)

Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.