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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Management-Info - Archiv

Anspruch auf Maklerprovision auch bei "indirekter Vermittlung"

Dezember 2015
Kategorien: Management-Info

Immobilienmakler befinden sich in der oftmals undankbaren Situation, dass der Immobilienverkäufer trotz erfolgreicher Vermittlung den Anteil des Maklers an diesem Erfolg nicht zu würdigen vermag und umgekehrt der Käufer partout nicht einsieht, wieso er zusätzlich zu dem Kaufpreis der Immobilie noch die nicht unerhebliche Maklerprovision bezahlen soll.

Der OGH hatte sich unlängst (GZ 8 Ob 74/15p vom 29.10.2015) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Hausverkäufer zwar die Dienste eines Immobilienmaklers genutzt hatte, jedoch wenige Wochen nach der erfolglosen Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung das Haus (ohne Makler) über eine Internetplattform erfolgreich verkaufen konnte.

Der OGH schloss sich den Entscheidungen der Vorinstanzen an und billigte den Anspruch des Immobilienmaklers auf die Verkaufsprovision. Der Ausgangspunkt für die Verdienstlichkeit und somit für den Provisionsanspruch ist üblicherweise bei einem Immobilienmakler dann erreicht, wenn dem Kaufinteressenten das zu verkaufende Objekt gezeigt oder dem Geschäftsherrn (= Verkäufer) der Name des Kaufinteressenten bekanntgegeben wird. Da im konkreten Fall der Makler den Besichtigungstermin organisiert hat, an dem die späteren Käufer das Objekt zum ersten Mal in Augenschein nehmen konnten, ist er jedenfalls für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie mitverantwortlich.

Anders ausgedrückt kann die Maklerprovision (als Kostenfaktor für Verkäufer oder Käufer) nicht dadurch umgangen werden, dass während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit dem Immobilienmakler das durch den Makler vermittelte niedrigere Kaufangebot (in einem ersten Schritt) vom Verkäufer ausgeschlagen wird.

Wenn dann wenige Wochen später der Verkäufer selbst eine Annonce über ein Internetportal schaltet und im Endeffekt diesem niedrigeren Kaufangebot dieses Interessenten doch zustimmt, waren immer noch die Vermittlungsaktivitäten des Immobilienmaklers für den Verkaufsabschluss mitursächlich. Es geht nämlich die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitlich auch andere Ursachen für den erfolgreichen Vertragsabschluss gesetzt worden sind.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.