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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Eigenwerbung

Werbeabgabe: Kostenzuschüsse von Lieferanten zu Prospektwerbung

September 2015
Kategorien: Klienten-Info

Bei Handelsunternehmen aus der Bücher-, Papier- und Schreibwarenbranche ist es gängige Praxis, dass saisonal etwa zur Weihnachts- und Osterzeit oder zu Schulbeginn Magazine, Prospekte und Beilagen als Postwurfsendungen an Haushalte verschickt werden und darin Bücher verschiedener Verlagshäuser bzw. sonstige Produkte wie Bürobedarf und Geschenkartikel dargestellt sowie mit einer kurzen Inhaltsangabe oder Produktbeschreibung den Kaufinteressenten näher gebracht werden. Seitens der Lieferanten werden in diesem Zusammenhang regelmäßig Werbekostenzuschüsse an das Handelsunternehmen geleistet. In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hat der VwGH (GZ 2013/17/0093 vom 26.3.2015) entschieden, dass diese Vorgänge der Werbeabgabe unterliegen. Entgegen des Wortlauts des Durchführungserlasses zur Werbeabgabe ist das auch dann der Fall, wenn die Beschreibung in den Postwurfsendungen ausschließlich informativ und nicht mit anderen Waren vergleichend erfolgt (keine Hervorheben besonderer Vorzüge). Die Zahlungen der Lieferanten wurden im gegenständlichen Fall auch nicht als reine (nicht werbeabgabenpflichtige) Druckkostenbeiträge qualifiziert, sondern als Entgelt für einen Reklamewert. Letztlich wurde auch der Argumentation, dass es sich um Eigenwerbung des Handelsunternehmens handelt und einzelne Lieferanten, deren Produkte in den Prospekten dargestellt werden, auch gar keine Werbekostenzuschüsse bezahlt haben, vom VwGH nicht gefolgt. Davon unabhängig ist laut VwGH jenes Entgelt zu sehen, das vom Handelsunternehmen an einen Dienstleister für die Prospektverteilung an die Haushalte bezahlt wurde. Dieses unterliegt ebenfalls der Werbeabgabe, wobei die Bemessungsgrundlage nur das Entgelt für die Dienstleistung der Verteilung umfasst.

Bild: © IckeT - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.