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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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  • Budget
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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Privatnutzung

Vorübergehende Verwendung von drittländischen Kfz in der EU - Neuregelung ab 1.5.2015

Mai 2015
Kategorien: Klienten-Info

Der Tatbestand einer vorübergehenden Verwendung von drittländischen Kfz in der EU ermöglichte es bisher, dass ausländische Dienstfahrzeuge in der EU auch privat genutzt werden konnten, ohne dass es zu einer Verzollung kommt. Durch eine Änderung des EU-Zollkodex ergeben sich nunmehr Auswirkungen auf die Befreiung von Einfuhrabgaben für ausländische Dienstfahrzeuge. Betroffen sind davon insbesondere Dienstnehmer, die zur Arbeit in die Schweiz pendeln und denen ein Firmenauto zur Verfügung gestellt wird. Eine Privatnutzung der Firmenfahrzeuge ohne eine Verzollung in der EU ist aufgrund der Änderung nur noch für die Strecke zwischen dem Arbeitsplatz im Drittland (z.B. Schweiz) und dem Wohnort im Inland möglich. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende Nutzung als „Familienfahrzeug“ (selbst wenn sie im Anstellungsvertrag zulässig ist) ab 1.5.2015 ohne Verzollung nicht mehr möglich ist.

Eine berufliche Nutzung des Firmenfahrzeuges muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag des Beschäftigten vorgesehen und geregelt sein. Für die berufliche Nutzung gilt bei Vorliegen dieser Voraussetzung weiterhin eine Befreiung von Einfuhrabgaben. Positiv ist zumindest, dass der Begriff des „Angestellten“ nun durch den Begriff des „Beschäftigten“ ersetzt wurde. Somit ist klargestellt, dass auch Leiharbeiter und Führungskräfte ihre Dienstfahrzeuge im Rahmen der vorübergehenden Verwendung für Heimfahrten nützen können, ohne zur Zollanmeldung verpflichtet zu sein.

Bild: © gmg9130 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.