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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Weiterbildung

Keine willkürliche Zuordnung von Fortbildungskosten bei aufeinander folgenden Beschäftigungen

April 2015
Kategorien: Klienten-Info

Steuerpflichtige können die Kosten für Aus- und Fortbildung grundsätzlich als Betriebsausgabe (bei Selbständigkeit) bzw. als Werbungskosten (im Angestelltenverhältnis) geltend machen. Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/1100403/2012 vom 7. Jänner 2015) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger zwei aufeinanderfolgende Angestelltenverhältnisse hatte, von denen das eine in Österreich und das andere im Ausland war. Die Zuordnung der Fortbildungskosten ausschließlich zum inländischen Dienstverhältnis – möglicherweise dadurch mitbedingt, dass im Ausland eine niedrigere Steuerbelastung als in Österreich vorherrscht – wurde vom Finanzamt nicht anerkannt.

Das BFG ging in seiner Entscheidungsfindung davon aus, dass für die Zuordnung von Werbungskosten wie etwa Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit grundsätzlich das Abflussprinzip gilt. Der Steuerpflichtige war als Psychologe vom 1.1. bis zum 31.8. in Österreich und vom 1.10. bis zum 31.12. im Ausland tätig. Das BFG verneinte sowohl die Vorgehensweise des Psychologen, alle Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen seiner Tätigkeit in Österreich zuzuordnen als auch die Ansicht des Finanzamts, den überwiegenden Teil der Kosten der ausländischen Tätigkeit zuzurechnen. Da die wirtschaftliche Zuordnung der Kosten zu beiden Arbeitsverhältnissen möglich war, erkannte das BFG den Zeitpunkt der Fortbildungsveranstaltung bzw. den Abflusszeitpunkt der Zahlung als entscheidendes Kriterium. Aufgrund der zeitlich längeren Berufsausübung in Österreich als im Ausland kann daher der Großteil der Kosten für Aus- und Fortbildung in Österreich steuerlich geltend gemacht werden. Von einer willkürlichen und insbesondere steuerlich motivierten Zurechnung, wenn in- und ausländische Einkünfte vorliegen, ist jedenfalls abzusehen.

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.