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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: IBAN

Ab Februar 2014 wird SEPA Realität

Dezember 2013
Kategorien: Management-Info

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und hat die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums zum Ziel. Wenngleich SEPA-Überweisungen bereits seit 2008 möglich sind, so erfolgt die vollständige Umstellung auf SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit 1. Februar 2014. Mit SEPA wird eine Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr für alle Euro-Zahlungen geschaffen, welche in immer stärkerem Ausmaß vollkommen elektronisch ablaufen. Durch die Vereinheitlichung können Unternehmen, Kunden wie auch der Finanzsektor profitieren.

Neben der Einführung des Euro-Bargeldes wird mit SEPA auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht, indem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden und somit ein einheitlicher Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr entsteht. SEPA betrifft jedoch nicht nur die Euro-Länder, sondern die gesamte EU wie auch Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und die Schweiz. Länder außerhalb der Eurozone können SEPA-Standards für ihre Euro-Zahlungen einführen und somit auch von den Vorteilen profitieren. Schrittweise – so auch mit 1. Februar 2014 – wird auch das Nebeneinander unterschiedlicher Standards für nationale und internationale Zahlungsverfahren eingestellt. Dies bedeutet, dass in Österreich spätestens ab 1.2.2014 alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch das SEPA-Verfahren ersetzt werden. Bei Überweisungen von Österreich innerhalb der EU gelten für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften die gleichen Preise wie für entsprechende Inlandstransaktionen. Notwendig ist freilich, dass IBAN und BIC sowie der Überweisungsbetrag in Euro angegeben sind und die Bankspesen zwischen Sender und Empfänger geteilt werden.

Die wesentlichen Vorteile von SEPA liegen darin, dass bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente vorgenommen werden können und diese so einfach, effizient und sicher wie bisher nationale Zahlungen funktionieren. Da nur noch ein einziges Konto innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer notwendig ist, kann es auch hier zu Kosteneinsparungen kommen.

Kontonummer mit 20 Stellen

Die wohl plakativste Umstellung für Unternehmer wie auch für Privatpersonen ist die Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und zumindest noch vorläufig von BIC (Business Identifier Code) für Überweisungen innerhalb Österreichs. Ab 1. Februar 2014 braucht für innerstaatliche Transaktionen kein BIC mehr angegeben werden, mit 1. Februar 2016 wird diese Identifikationsnummer auch für grenzüberschreitende Zahlungen wegfallen. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen, wobei dem zweistelligen ISO-Länderkennzeichen (AT für Österreich) 2 Prüfziffern nachgestellt sind und dann die 5-stellige Bankleitzahl und die 11-stellige Kontonummer folgen. Mithilfe der zwei Prüfziffern sollen fehlerhafte Überweisungen nahezu ausgeschlossen werden. Sofern eine Überweisung in Papierform vorgenommen wird, handelt es sich zukünftig ausschließlich um eine Zahlungsanweisung, welche die frühere Unterscheidung zwischen Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung obsolet macht.

Verschiedene SEPA-Produkte

Die durch SEPA standardisierten Produkte können in die Kategorien Überweisung, Lastschriften und Karten eingeteilt werden. Innerhalb der Gruppe Lastschriften ist wiederum zu unterscheiden, ob es sich um ein Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern (SEPA Direct Debit Core) handelt oder ob es ein Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen ist (SEPA Direct Debit Business-to-Business). Wichtig ist, dass bereits vor der SEPA-Umstellung von Privaten erteilte Einzugsermächtigungen auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Kein automatischer Übergang besteht bei dem ausschließlich zwischen Unternehmen zur Anwendung kommenden Lastschriftverfahren. Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Lastschriftverfahren ist, dass bei dem Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen keine Rückbuchung des Betrags wegen Widerspruchs möglich ist. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn gegen die Gültigkeit des Grundgeschäfts Einspruch erhoben wird.

Die SEPA-Überweisung bietet neben der Standardisierung auch den Vorteil, dass die maximale Laufzeit für Überweisungen nur 1 Bankgeschäftstag ausmachen darf. Wird die Überweisung – wie z.B. in Österreich noch weit verbreitet – mittels Belegs in Papierform durchgeführt, so darf die maximale Laufzeit 2 Bankgeschäftstage nicht überschreiten. Die Übermittlung des Überweisungsbetrags an die Bank des Begünstigten hat ohne Abzüge zu erfolgen. Im Bereich der SEPA-Kartenzahlungen werden allgemeine Grundsätze und Regelungen für Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen festgelegt, durch die sichergestellt werden soll, dass die Bank(omat)karten in anderen SEPA-Ländern genauso wie in Österreich verwendet werden können (dies umfasst regelmäßig Geldabhebungen am Bankomaten sowie Kartenzahlungen an der Bankomatkasse).

Umstellung auf SEPA bietet administrative Chancen

Für Unternehmen ist die Umstellung auf SEPA mit Kosten verbunden, wobei langfristig betrachtet oftmals die Vorteile überwiegen können. So kann etwa durch das SEPA-Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen im Konzern Einsparungspotential erzielt werden. Außerdem kann die SEPA-Umstellung dazu genutzt werden, technische und organisatorische Prozesse zu optimieren und vorhandene Datenbestände zu bereinigen. Auf der Kostenseite besteht bei der Umstellung für Unternehmen regelmäßig die Notwendigkeit, IBAN und BIC auf den eigenen Rechnungen und Geschäftspapiere anzugeben, IBAN und BIC von den Geschäftspartnern einzuholen und die entsprechenden Daten in den Buchhaltungs- und ERP-Systemen zu hinterlegen.

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.