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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Arbeitgeberdarlehen

Variabler Sachbezug bei unverzinslichem Arbeitgeberdarlehen

April 2013
Kategorien: Klienten-Info

Arbeitnehmer haben nicht nur dann einen Sachbezug zu versteuern, wenn sie etwa ein Firmenauto privat nutzen, sondern auch wenn sie einen Vorteil daraus ziehen, dass ihnen ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Gehaltsvorschuss unverzinslich oder zu einem besonders günstigen Zinssatz gewährt wird. Beginnend mit dem Jahr 2013 ist es hierbei zu einer Neuregelung gekommen, welche zu einem zum laufenden Tarif (bis zu 50%) steuerpflichtigen Sachbezug führen kann. Positiverweise wird mit der Neuregelung dem jeweils aktuellen Zinsniveau Rechnung getragen und nicht wie bisher von einem gleichsam fixen Zinssatz in Höhe von 3,5% ausgegangen. Durch das Abstellen auf 3,5% war in Zeiten niedriger Zinsen eine vergleichsweise hohe Steuerbelastung die Folge.

Der variable Zinssatz wird basierend auf dem Durchschnitt des 12-Monats-Euribors für das Folgejahr festgelegt und beträgt für das Jahr 2013 2,0%. Für den zu versteuernden Sachbezug, welcher vom aushaftenden Betrag zu berechnen ist - ist es unerheblich, wie die Raten ausgestaltet sind bzw. über welchen Zeitraum die Rückzahlung erfolgt. Ein Sachbezug liegt nur in jener Höhe vor, in welcher die vereinbarte Verzinsung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den vom BMF errechneten Zinssatz (derzeit 2,0%) unterschreitet. Der Freibetrag beträgt wie bisher 7.300 € und stellt sicher, dass unverzinsliche oder zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen keinen Sachbezug auslösen, solange sie nicht diesen Betrag überschreiten. Dem Wesen des Freibetrags entsprechend kann bei einem höheren Arbeitgeberdarlehen logischerweise nur der den Freibetrag übersteigende Darlehensbetrag einen Sachbezug nach sich ziehen. Da ein Sachbezug grundsätzlich auch eine Sozialversicherungsbelastung mit sich bringt, gilt auch hier analog zur steuerlichen Behandlung eine (Beitrags)Befreiung von der Sozialversicherung bei Arbeitgeberdarlehen bis zu 7.300 €.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.