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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Verlustübernahme

Wann unterliegt eine Verlustabdeckungszusage der Gesellschaftsteuer?

März 2013
Kategorien: Klienten-Info

Kurz vor Jahresende 2012 hat das BMF eine Information zur gesellschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen veröffentlicht (BMF-010206/0215-VI/5/2012 vom 6.12.2012). Grundsätzlich liegt ein steuerpflichtiger Vorgang (1% Gesellschaftsteuer) vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (oder eine GmbH & Co KG) mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er eine Leistung, durch die das Gesellschaftsvermögen erhöht wird, weil er es wieder auf den Stand bringt, den es vor Eintritt des Verlustes erreicht hatte. Somit würde grundsätzlich die gleiche Behandlung wie bei einem Gesellschafterzuschuss gelten.

Schon nach bisheriger Rechtsprechung des VwGH gab es eine Ausnahme von der Steuerpflicht dann, wenn die Verlustabdeckung auf einem vor Eintritt der Verluste abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag beruht hat. Durch ein Urteil des EuGH (Rs C-492/10 Immobilien Linz GmbH & Co KG vom 1.12.2011) entfällt nunmehr auch die Notwendigkeit des Abschlusses eines gesellschafts- und haftungsrechtlich nicht immer ganz unproblematischen Ergebnisabführungsvertrags. Vielmehr wird eine Verlustübernahmezusage auch für ein einzelnes Jahresergebnis ausreichen. In zeitlicher Hinsicht muss die Verlustübernahmezusage spätestens vor dem Bilanzstichtag verbindlich abgegeben worden sein, damit keine Gesellschaftsteuer anfällt.

Die Übernahme eines Verlustes aus einem einzelnen Geschäftsfall erfüllt dieses Kriterium nach Ansicht des BMF jedoch nicht (gegen eine anders lautende Entscheidung des UFS ist derzeit eine Amtsbeschwerde beim VwGH anhängig). Zusammengefasst unterliegt die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagebaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes erlangt.

 

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.