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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Pendlerförderung

Ausweitung der Pendlerförderung in Sicht

Januar 2013
Kategorien: Klienten-Info

Die Pendlerförderung soll mit Wirkung ab 2013 ausgedehnt werden. Einem Gesetzesentwurf folgend, welcher sich derzeit im Stadium der Regierungsvorlage befindet, soll das Pendlerpauschale auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gelten und ein so genannter Pendlereuro eingeführt werden. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf Änderungen beim Jobticket und bei der Negativsteuer im Zusammenhang mit dem Pendlerzuschlag („Pendlerausgleichsbetrag“) vor. Die Voraussetzungen und Besonderheiten bezüglich Pendlerpauschale (z.B. einmalige Berücksichtigung bei mehreren Wohnsitzen) bleiben trotz der angedachten Änderungen gleich. Das BMF plant als zusätzliches Service, ein Berechnungstool für Pendler („Entfernungsrechner“) auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Aliquotes Pendlerpauschale

Die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten soll derart erfolgen, dass bereits Pendeln an 4 Tagen pro Kalendermonat anstelle bisher an 11 Tagen pro Kalendermonat für die Geltendmachung ausreicht. So ist gewährleistet, dass (teilzeitbeschäftigte) Arbeitnehmer, die bloß einen oder zwei Tage pro Woche arbeiten, ebenfalls von dem Pendlerpauschale profitieren. Bei einer Beschäftigung von zumindest drei Tagen pro Woche kann wie bisher die volle Begünstigung in Anspruch genommen werden. Aufgrund der geringeren Kostenbelastung bei dem bloß tageweisen Pendeln ist das Pendlerpauschale allerdings zu aliquotieren. Zu nachteiligen Änderungen soll es hingegen bei jenen kommen, die ihren Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen können und folglich einen Sachbezug zu versteuern haben. Für diese Gruppe von Steuerpflichtigen soll nämlich das Pendlerpauschale gestrichen werden.

Pendlereuro

Mit dem so genannten Pendlereuro, welcher wie ein (jährlicher) Steuerabsetzbetrag wirkt, sollen die Bezieher des Pendlerpauschales zusätzlich gefördert werden – unabhängig davon, ob das kleine oder das große Pendlerpauschale vorliegt. Die Höhe dieser Förderung hängt davon ab, wie weit Wohnung und Arbeitsort kilometermäßig entfernt sind, da die einfache Fahrtstrecke mit 2 multipliziert wird (z.B. beträgt der jährliche Pendlereuro bei 30 km einfacher Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 60 €). Der Pendlereuro reduziert sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend, bei zwei Tagen Pendeln pro Woche (30 km einfacher Fahrstrecke) also auf 2/3 und somit 40 €.

Jobticket für alle

Bei dem steuerfreienJobticket“ war es bisher notwendig, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllt. Die Gesetzesänderung soll zu einer Ausdehnung auf Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, führen. Der Arbeitgeber kann also die Kosten für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mittels öffentlichen Verkehrsmittels tragen, ohne dass es deshalb zu einem steuerpflichtigen Sachbezug beim Arbeitnehmer kommt. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Pendlerzuschlag bei Negativsteuer (Pendlerausgleichsbetrag)

Fallen Arbeitnehmer aufgrund ihres geringen Einkommens unter die Besteuerungsgrenze, so haben sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer, welche mit 10% der Sozialversicherungsbeiträge begrenzt ist. Das Pendlerpauschale hat grundsätzlich keinen Vorteil für Personen unter der Besteuerungsgrenze, weshalb als Ausgleich die Negativsteuer um einen Pendlerzuschlag erhöht wird. Die Ausweitung der Pendlerförderung soll zu einer Erhöhung des Pendlerzuschlags auf bis zu 290 € führen, sodass insgesamt bis zu 400 € Negativsteuer erreicht werden können. Mögliche Härtefälle, die bei Überschreitung der Besteuerungsgrenze eintreten können, weil dann der Pendlerzuschlag nicht mehr zusteht, sollen durch eine Einschleifregelung verhindert werden.

Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess informieren.

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.