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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Online-Shopping

Dezember 2012

Warenvielfalt, (Preis)Vergleichsmöglichkeit und Komfort sind ausgewählte Vorteile, die dazu beitragen, dass Online-Shopping schon seit Jahren zunehmend an Popularität gewinnt. Mögliche zollrechtliche Konsequenzen bzw. die Einfuhrumsatzsteuer sind bei Bestellungen aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) oftmals wenig bekannt oder werden auf die leichte Schulter genommen. Damit das herannahende Weihnachtsfest nicht durch unangenehme Überraschungen bei Internet-Bestellungen z.B. aus den USA oder aus Asien getrübt wird, finden sich nachfolgend Punkte, auf die besonders Acht gegeben werden sollte. So ist es wichtig zu wissen, dass die aus dem Reiseverkehr bekannten Freigrenzen und –mengen (z.B. für Alkohol und Zigaretten) nur bei Einfuhr im Reisegepäck gelten. Bei Bestellung über den Versandhandel fallen hingegen die vollen Einfuhrabgaben an.

Zollfreigrenze

Werden Waren aus Drittländern im Zuge des Versandhandels nach Österreich eingeführt, so fallen grundsätzlich Zollabgaben an, welche sich nach der Ware selbst, dem Warenwert und nach dem Ursprungsland bemessen. Es gilt eine Freigrenze von 150 €, wobei sich der Warenwert aus dem Kaufpreis inklusive ausländischer Steuer zusammensetzt – Transport- oder Versicherungskosten zählen nicht dazu. Wird die Freigrenze überschritten, so werden die Zollabgaben basierend auf dem Zollwert erhoben. Der Zollwert inkludiert Kaufpreis, Verpackungskosten, Porto, Versicherungskosten usw. Die Zollfreigrenze ist auf Parfum, Eau de toilette und alkoholische Erzeugnisse nicht anwendbar.

Abwicklung und Einhebung der Zollabgabe

Im Regelfall wird die Zollabgabe über die Post abgewickelt und im Rahmen der Zustellung an den Besteller weiterverrechnet. Da die Zollabgabe im Endeffekt vor allem von der Art der Ware abhängt, muss die Zollinhaltserklärung (Deklaration) mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Sendung übereinstimmen. Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass nicht übereinstimmend deklariert wurde, kann es zu finanzstrafrechtlichen Folgen sowie zur Beschlagnahme kommen! Bei der Zustellung unbestellter Ware sollte allein schon aus diesem Grund die Annahme verweigert werden. Eine Annahmeverweigerung ist auch bei bereits im Zeitpunkt des Imports schadhafter Ware ratsam, da die bloße Rücksendung der Ware nicht zur Erstattung der Zollabgabe führt. Ein Antrag auf Rückerstattung bei bereits aus Drittländern importierten (und daher vom Besteller angenommenen) Waren ist bei schadhafter oder „falscher“ Ware zwar grundsätzlich möglich, allerdings im Regelfall kompliziert und zeitintensiv.

Einfuhrumsatzsteuer

Ab einem Warenwert von 22 € fällt unabhängig von etwaigen Zollabgaben Einfuhrumsatzsteuer an. Es kommen die in Österreich üblichen Umsatzsteuersätze (20% bzw. 10%) zur Anwendung. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis im Drittland ein Nettowert ist, da ansonsten ausländische Steuer und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Beschränkungen und Verbote

Für Tabakwaren gilt in Österreich aufgrund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot, welches den Bezug via Versandhandel verbietet – unabhängig davon ob aus EU-Staaten oder aus Drittländern. Ebenso verboten ist der Bezug von Medikamenten (Arzneiwaren) via Versandhandel, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für in Österreich zugelassene, rezeptfreie Arzneimittel bestehen. Vorsicht ist angebracht, da unter Umständen auch homöopathische Arzneizubereitungen oder Vitaminpräparate von dem Verbot umfasst sein können. Schließlich gelten noch allgemein bekannte Verbote i.Z.m. artgeschützten Tieren und Pflanzen, Drogen etc.

Bevor man eine Bestellung in einem Online-Shop aus einem Drittland durchführt, sollten mögliche zusätzliche Kosten in Form von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer sowie u.U. erhöhter Zeitaufwand und Mühen in die Vorteilhaftigkeitsüberlegungen miteinbezogen werden.

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.