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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Vorwegbesteuerung

Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen - Antrag bis 31.10.2012 möglich

Oktober 2012
Kategorien: Klienten-Info

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde für Pensionsbezieher von Firmenpensionen, die über eine Pensionskasse ausbezahlt werden, die einmalige Möglichkeit geschaffen, auf eine Vorwegbesteuerung dieser Pensionskassenpension („Zusatzpension“) umzusteigen. Zur Inanspruchnahme dieses Modells muss der Anspruchsberechtigte einen schriftlichen Antrag bis spätestens Ende Oktober an seine Pensionskasse stellen. Antragsberechtigt sind alle Leistungsberechtigten, die bereits Zusatzpensionen aus einer Pensionskasse beziehen, sofern die Pension ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers ausgestaltet ist und einem nach dem 31.12.2001 maßgeblichen Rechnungszinssatz von zumindest 3,5% unterliegt. „Ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers“ bedeutet, dass die Höhe der Pension vom veranlagungs- und versicherungstechnischen Ergebnis der Pensionskasse abhängt. Wird die Zusatzpension des Arbeitgebers noch nicht bezogen, besteht aber eine Anwartschaft auf eine Zusatzpension nach Pensionsantritt, ist eine Option auf das Vorweg-Modell auch möglich, sofern der Anwartschaftsberechtigte vor dem 1.1.1953 geboren und daher ab 1.1.2013 älter als 60 Jahre ist. Wiederum ist das Modell ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers und mit dem Mindestrechnungszinssatz von 3,5% Voraussetzung.

Die pauschale Vorwegbesteuerung beträgt 25% der aus Arbeitgeberbeiträgen angesammelten Deckungsrückstellung mit dem Stand vom 31.12.2011 abzüglich der bereits 2012 ausbezahlten Bruttopensionen. Der Steuersatz reduziert sich auf 20% wenn die Monatsbruttopension aus der Pensionszusage im Kalenderjahr 2011 durchschnittlich 300 € nicht überstiegen hat. Die zukünftige Bruttozusatzpension (ab 1.1.2013) reduziert sich um die Vorwegbesteuerung (25% bzw. 20%). Danach bleiben 75% der monatlichen Zusatzpension steuerfrei - 25% werden wie bisher mit dem normalen Steuertarif (also z.B. zusammen mit der ASVG-Pension) besteuert. Die Frage der Vorteilhaftigkeit des Umstiegs in das Vorweg-Modell hängt u.a. stark mit der Höhe der ASVG-Pension sowie mit der Höhe der Arbeitgeberpension zusammen. Einflussgebend sind auch die Erwartung über die zukünftige Steigerung dieser Pensionen sowie Zinserwartungen, die nur schwer prognostizierbar sind. Somit können nur grobe Anhaltspunkte gegeben werden, wann ein Umstieg sinnvoll ist (ein Umstieg kann auch nachteilig sein!). Zunächst gilt, dass je höher die ASVG-Pension und die Zusatzpension sind, desto mehr profitiert man von der zukünftigen Tarifbesteuerung von nur 25% der Zusatzpension. Ein geringer Vorteil ergibt sich rechnerisch für fast alle Personen, die eine ASVG-Pension über 1.100 € monatlich beziehen. Die niedrigsten Steuervorteile befinden sich im Bereich der durchschnittlichen Pensionskassenpensionen von 300 € bis 500 € monatlich. Auf der Seite des österreichischen Pensionistenverbands (www.pvoe.at) gibt es einen individuellen Kalkulationsrechner. Nachfolgende Zahlenbeispiele sollen den möglichen Vorteil zeigen (in €):

Bruttopension (pro Monat)

Grenzsteuersatz

Steuerersparnis
(effektiver Grenzsteuersatz)

Nettopension „neu“
(pro Monat, ab 1.1.2013)

Nettopension bisher (pro Monat)

300,00

36,5%

5,71%

218,10

190,50

500,00

43,2%

5,78%

334,50

284,00

1.500,00

50%

10,52%

984,38

750,00

Bild: © Mikael Damkier - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.