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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Privatverkauf

Mögliche steuerliche Folgen bei eBay-Verkäufen

August 2012
Kategorien: Klienten-Info

Online-Verkaufs- bzw. Auktionsplattformen - bekanntestes Beispiel ist eBay - eignen sich etwa dazu, ungeliebte Weihnachtsgeschenke verschwinden zu lassen, die Garderobe auszumisten oder die CD-Sammlung zu verkleinern. Der Gedanke, als Privatperson mit seinen Verkäufen der Steuerpflicht unterliegen zu können, wird von den „Händlern“ oftmals im Eifer des Gefechts vergessen. Ausgehend von einem jüngst ergangenen BFH-Urteil sollen mögliche umsatz- und ertragsteuerliche Konsequenzen für österreichische Online-Privatverkäufer dargestellt werden.

Der Umsatzsteuer unterliegen prinzipiell nur Lieferungen (sonstige Leistungen), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden. Um als Unternehmer zu gelten, muss eine nachhaltige Tätigkeit ausgeübt werden. Die Erzielung von Einnahmen ist für die Umsatzsteuerpflicht Voraussetzung, nicht jedoch die Erzielung von Gewinnen, weshalb auch bei ertragsteuerlicher „Liebhaberei“ Unternehmereigenschaft gegeben sein kann. In der Regel finden eBay-Verkäufe in der Privatsphäre statt und begründen somit aufgrund fehlender nachhaltiger Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft und keine Umsatzsteuerpflicht. Schon vor der Internet-Ära hat der VwGH erkannt, dass Verkäufe aus dem Privatvermögen das Kriterium der Nachhaltigkeit nicht erfüllen, sofern sie nur gelegentlich stattfinden und insbesondere dann nicht nachhaltig sind, wenn die angesammelten Gegenstände nur nach Maßgabe eines Geldbedarfs veräußert werden.

Nachhaltigkeit und nicht bloß Privatverkauf ist hingegen gegeben, wenn das Gesamtbild der mit dem typischen Verkaufsvorgang zusammenhängenden Umstände darauf schließen lässt. Parameter bei eBay-Verkäufen sind z.B. die Anzahl der Transaktionen, Dauer und Intensität (Planmäßigkeit) des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, das Ausmaß des Organisationsaufwands, Beteiligung am Markt etc. Selbst wenn regelmäßige, nachhaltige Verkäufe im Inland vorliegen, so entfällt die Umsatzsteuerpflicht sofern die Kleinunternehmergrenze von 36.000 € pro Jahr (Bruttowert) nicht überschritten wird. Auch das einmalige Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15% (somit 41.400 € brutto) innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ist steuerlich unbeachtlich.

Ertragsteuerliche Konsequenzen aus eBay-Verkäufen ergeben sich, sofern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Dazu müssen die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfüllt sein. Bei eBay-Verkäufen müssen die Gegenstände also dauerhaft und mit Gewinn verkauft werden und es muss ein organisatorischer Mindestaufwand überschritten werden.

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.