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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Qualitativ

Bewertung und Bilanzierung von Aktienoptionen im internationalen Vergleich

Mai 2012
Kategorien: Management-Info

Aktienoptionen stellen die bekannteste Form anteilsbasierter Vergütung dar. Die Idee das Management der Unternehmung mit Aktienoptionen (stock option plans) zu vergüten, stammt aus den USA und geht auf das Konzept der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder-Value) in den 80er Jahren zurück. Kerngedanke dieses Konzepts ist die konsequente Ausrichtung der unternehmerischen Entscheidungen an den Interessen der Eigenkapitalgeber und somit an der Maximierung des Eigenkapitals. In der praktischen Umsetzung ergibt sich u.a. das Problem, dass sich die Ziele der Eigenkapitalgeber und des Managements aufgrund unterschiedlicher Präferenzen häufig nicht übereinstimmen. Diese Konfliktsituation resultiert aus der Trennung von Eigentum und Verfügungsmacht und wird als Prinzipal-Agent-Problem bezeichnet. Zur Entschärfung des Interessenskonflikts wurden insbesondere Instrumente diskutiert, bei denen ein Manager motiviert wird, den Börsenkurs zu erhöhen. Bei dieser anreizkompatiblen Vergütung spielen Aktienoptionspläne (AOP) eine wichtige Rolle. Neben der Angleichung der Interessen von Management und Eigenkapitalgebern wird mit AOPs zudem das Ziel verfolgt, die Führungskräfte durch die Aussicht auf Wertsteigerung an das Unternehmen zu binden. Dieses Ziel wird insbesondere von jungen Unternehmen verfolgt, welche (noch) nicht über ausreichend Liquidität verfügen um konkurrenzfähige Gehälter zu bezahlen.

Seit geraumer Zeit werden kontroverse Diskussionen zwischen den nationalen und internationalen Standardsettern, Unternehmensvertretern, Anteilseigner und der interessierten Öffentlichkeit geführt. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage, ob Aktienoptionen überhaupt und - wenn ja - wie im Jahresabschluss abzubilden sind. Von einigen großen Aktiengesellschaften wie Coca-Cola und Boeing wurden Aktienoptionen bereits freiwillig als Personalaufwand bilanziert. Die Aktionärsgruppe von Yahoo dagegen, stand der erfolgswirksamen Bilanzierung von Aktienoptionen vielmehr ablehnend gegenüber.

Im Jahr 2004 wurden in den IFRS mit der Verabschiedung des IFRS 2 „Shared-based Payment“ sowie in den US-GAAP mit der Verabschiedung des FAS 123r (revised 2004) eindeutige Lösungen gefunden. Die IASB und der FASB haben sich mittlerweile zugunsten einer aufwandswirksamen Behandlung des beizulegenden Zeitwertes von Aktienoptionen ausgesprochen. Eine Regelung zur bilanziellen Behandlung von Aktienoptionen im österreichischen UGB steht jedoch noch aus. Vielmehr erfolgt ihre Ableitung aus den allgemeinen GoB. Die Vorschriften des IFRS 2 sind auch für österreichische kapitalmarktorientierte Unternehmen von großer Brisanz, da diese seit dem 01.01.2005 ihre Konzernabschlüsse verpflichtend nach IFRS aufstellen müssen.

Aus bilanzieller Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, in welcher Form die Aktienoptionen an Mitarbeiter beglichen werden. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Aktienoptionen unterschieden: Echte Aktienoptionen, virtuelle Aktienoptionen sowie eine Kombination aus beiden. Im Vergleich zu echten Aktienoptionen, werden bei virtuellen Aktienoptionen keine Aktien ausgegeben, sondern lediglich die Differenz zwischen (dem bei der Ausübung geltenden) Aktienkurs und dem Ausübungskurs ausgezahlt. Im AktG ist, im Gegensatz zu IFRS und US-GAAP, zusätzlich noch die Art der Bedienung von Aktienoptionen von grundlegender Bedeutung für die bilanzielle Behandlung.

Nach IFRS 2 und FAS 123r ergibt sich die Höhe des zu erfassenden Personalaufwands - analog der deutschen Meinungsvertreter - aus dem beilzulegenden Zeitwert der vom Unternehmen empfangenden Arbeitsleistungen. Bei echten Aktienoptionen ist eine Kapitalrücklage zu dotieren, bei virtuellen Aktienoptionen ist als Gegenbuchung eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Bei einer Kombination von beiden Instrumenten sind sich die Standardsetter noch uneinig. Für die Folgebewertung erfolgt eine Differenzierung zwischen Optionsrechten für bereits erbrachte (Erfassung am Tag der Gewährung) oder noch zu erbringende Arbeitsleistung (Erfassung ratierlich über den Ausübungszeitraum).

Zahlreiche Studien aus den USA haben die Auswirkung der neuen Rechnungslegungsvorschriften analysiert. Die Aufwandsberücksichtigung spiegelt sich in einem niedrigeren Jahresergebnis und einem Rückgang der Gewinne je Aktie wider. Eine positive Entwicklung ist in der qualitativ hochwertigen Informationsversorgung der Anteilseigner durch die erhöhte Transparenz im Berichtswesen erkennbar. Durch die nunmehrige Aufwandsberücksichtigung sind Unternehmen zudem auf alternative Vergütungsformen wie „restricted stock“ mit zusätzlichen Leistungsbedingungen ausgewichen. Die Anforderungen an das bilanzierende Unternehmen sind wegen vermehrten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Besteuerungsfragen und erhöhter administrativer Tätigkeiten gestiegen.

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