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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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Steuern

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Gaststättenpauschalierung

Verfassungsgerichtshof kippt Pauschalierung für Gaststätten

Mai 2012

Der VfGH hat die Pauschalierungsverordnung für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe als gesetzeswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist zugestanden.

Gemäß der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung konnten Gaststätten und Beherbergungsbetriebe ihren Gewinn vereinfacht mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen inklusive Umsatzsteuer ermitteln. Voraussetzung war u.a., dass keine Verpflichtung zur Buchführung besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden. Zusätzlich darf der Umsatz des vorangegangen Jahres nicht 255.000 € überschreiten. Der so anstelle einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Gewinn muss zumindest 10.900 € betragen, ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug ist nicht zulässig.

Der VfGH hat die Verordnung als gesetzwidrig eingestuft, da der auf ihrer Grundlage ermittelte Gewinnbetrag in einer großen Anzahl von Fällen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Betriebe weisen nach Ansicht des VfGH sehr unterschiedliche Ausgaben- und Ertragsstrukturen aus, so dass eine gerechte Besteuerung auf Basis der Verordnung nicht möglich ist. Neben der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung ergeben sich auch Auswirkungen auf die Ermittlung der Vorsteuerbeträge anhand von Durchschnittssätzen, die ebenfalls auf der nun gesetzwidrigen Verordnung basierte.

Für die Praxis bringt diese Entscheidung einiges an Rechtsunsicherheit, zumal noch nicht absehbar ist wie die Nachfolgeregelung aussehen wird. Betriebe, die bisher die Pauschalierungsverordnung angewendet haben, wären – falls es zu keiner ähnlichen Nachfolgeregelung kommt – daher ab 2013 verpflichtet, neben den Aufzeichnungen über die Umsätze auch genaue Aufzeichnungen über die Ausgaben zu führen. Bei vielen Betroffenen (insbesondere bei jenen, mit einer günstigen Ausgabenstruktur) könnte somit ab 2013 auch eine deutliche Steuererhöhung drohen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.