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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

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Steuern

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Impfung

Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Januar 2012
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Im Gegensatz zu Krankheitskosten können nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerlich außergewöhnliche Belastung sind die Elemente Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit sowie wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In einer jüngst ergangenen Entscheidung des UFS (GZ RV/0155-W/11 vom 19.10.2011) wurden selbst die Kosten für Krebsnachuntersuchungen nach einer bereits einmal erfolgten (erfolgreichen) Operation eines Melanoms nicht anerkannt. Seitens des UFS wurde diesen Untersuchungen, denen aus medizinischer Sicht ein Vorsorgecharakter im Sinne einer frühzeitigen Erkennung allfälliger erneuter Erkrankungen zukommt, das Element der Zwangsläufigkeit abgesprochen. Als Indiz zog der UFS auch den Umstand heran, dass die Kosten der Untersuchungen nicht von der Krankenkasse getragen wurden.

Insgesamt bestärkt diese Entscheidung die ablehnende Haltung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Relevanz von Kosten für gesundheitliche Präventivmaßnahmen, die nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlichen Aspekten durchaus wünschenswert sind. Nicht wirklich tröstend ist in diesem Zusammenhang auch die abschließende Anmerkung des UFS, dass nicht alle Ausgaben, die durchaus sinnvoll erscheinen mögen, als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können.

Bild: © citronenrot - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.