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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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Steuern

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  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
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  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Sozialversicherungsbeitrag

Dienstleistungsscheck nun auch online

Juli 2011
Kategorien: Klienten-Info

Der Dienstleistungsscheck wurde 2006 mit der Intention eingeführt, eine legale Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten und auch Sozialversicherungsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen. Seit 1. Mai 2011 kann die Entlohnung nicht nur wie bisher über den Dienstleistungsscheck in Papierform, welcher in Postämtern und Trafiken erhältlich ist, erfolgen, sondern noch praktikabler auch übers Internet. Voraussetzung ist eine Registrierung der beteiligten Personen (Dienstleistungserbringer und Zahlender) auf www.dienstleistungsscheck-online.at.

Der Dienstleistungsscheck eignet sich für die Bezahlung von typischen haushaltsnahen Dienstleistungen für Privathaushalte wie z.B. Reinigung, Gartenarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten oder Kinderbetreuung. Wichtig ist, dass es sich um befristete Arbeitsverhältnisse handelt (maximal 1 Monat), die aber wiederholt abgeschlossen werden können. Außerdem muss der Dienstleistungserbringer in Österreich legal arbeiten dürfen. Für das einzelne Dienstverhältnis betrachtet dürfen für das Jahr 2011 Dienstleistungsschecks in Höhe von maximal 512,36 € pro Monat verwendet werden, damit nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Mit dem Dienstleistungsscheck wird nicht nur das vereinbarte Entgelt abgegolten, sondern auch der Unfallversicherungsbeitrag (1,4%) sowie der Verwaltungskostenbeitrag (0,6%) abgedeckt. Dadurch ist beispielsweise die Reinigungskraft während ihrer Tätigkeit im Haushalt unfallversichert – hinsichtlich der nicht abgeschlossenen Kranken- und Pensionsversicherung kann sie sich freiwillig versichern lassen (der Monatsbeitrag beträgt für das Jahr 2011 52,78 €). In der Praxis wird es vorkommen, dass die Reinigungskraft von mehreren Haushalten mit Dienstleistungsschecks entlohnt wird. Es ist dann zu beachten, dass Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung aufgrund mehrfach geringfügiger Beschäftigung eintritt, wenn die in einem Monat eingelösten Dienstleistungsschecks den Grenzwert von 512,36 € überschreiten. Der dann abzuführende Sozialversicherungsbeitrag beläuft sich auf 14,7% und somit z.B. bei einem 10 € Dienstleistungsscheck auf 1,47 €.

Die nunmehr mögliche Online-Abwicklung bringt mehrere Vorteile mit sich. So ist es z.B. jederzeit möglich Dienstleistungsschecks zu erwerben, weiterzugeben und einzulösen. Überdies ist es gebührenfreundlicher und es entfällt die Beschränkung auf vorgegebene Werte wie z.B. 5 oder 10 €. Der Dienstleistungsempfänger legt also den Wert des Onlineschecks fest und bezahlt die Summe aus Wert, Unfallversicherungsbeitrag (1,4% vom Wert) und Verwaltungskostenbeitrag (0,6% vom Wert). Der Dienstleistungsempfänger löst dann den Wert des erhaltenen Online-Dienstleistungsschecks ein.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.