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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Artikel zum Thema: Energieabgabenvergütung

Energieabgabenvergütung ab 2011 nur mehr für Produktionsbetriebe

Juni 2011
Kategorien: Klienten-Info

Mit der Vergütung von Energieabgaben sollen energieintensive Betriebe entlastet werden, die entsprechende Abgaben auf elektrische Energie, Erdgas, Kohle und Mineralöl zu bezahlen haben. Schon immer von dieser Rückvergütung ausgeschlossen waren Lieferanten von Erdgas, elektrischer Energie bzw. Lieferanten von daraus gewonnener Wärme. Ab 2011 erfolgt eine Einschränkung des Empfängerkreises, indem die Vergütung nunmehr nur noch von Produktionsbetrieben beantragt werden kann. In den Energieabgaben-Richtlinien 2011 werden Produktionsbetriebe als Betriebe definiert, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Da energieintensive Produktionsbetriebe gefördert werden sollen, ist im Umkehrschluss verständlich, dass Energieabgaben für weitergelieferte Energie nicht vergütungsfähig sind. Ebenso von der Vergütung ausgeschlossen sind Abgaben auf Mineralöle, die als Treibstoff verwendet werden.

Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Nettoproduktionswert, welcher sich aus der Differenz zwischen Umsätzen und Vorumsätzen (für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht) ergibt und folglich eine Art Wertschöpfung darstellt. Zu beachten ist, dass nur vergütet werden kann, was an Energieabgaben in dem Antragszeitraum auch tatsächlich bezahlt wurde. Die Rückvergütung von Abgaben i.Z.m. dem Energiebezug ist allerdings durch zwei Selbstbehalte eingeschränkt. Der erste Selbstbehalt beträgt entweder 0,5% vom Nettoproduktionswert bzw. einen von im Gesetz definierten und von der verbrauchten Energiemenge abhängigen Betrag, sofern dieser geringer ist als 0,5% des Nettoproduktionswertes. Überdies wird noch ein allgemeiner Selbstbehalt von 400 € abgezogen.

Der Antrag für die Energieabgabenvergütung kann innerhalb einer Frist von fünf Jahren bei dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Antrag für jeden einzelnen Betrieb gesondert zu stellen ist. Aufgrund der lange möglichen Antragstellung können nicht nur Produktionsbetriebe (für die Zukunft) in den Genuss der Energieabgabenvergütung kommen, sondern auch beispielsweise Dienstleistungsbetriebe profitieren, wenn für vergangene Jahre noch keine solchen Anträge gestellt wurden.

Bild: © a_korn - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.