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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Die aktuelle österreichische Zinsenlandschaft

Dezember 2002
Kategorien: Klienten-Info

Durch das seit 1. August 2002 geltende Zinsrechtsänderungsgesetz kommt es auch zu einer Änderung von gesetzlichen Zinssätzen. Die folgenden Zinssätze sind auf das Kalenderjahr bezogen.

Bankenzinssätze ab 9. November 2001
Basiszinssatz (früher Diskontsatz) 2,75%
Referenzzinssatz (früher Lombardsatz) 4,50%
Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25%
Einlagefazilität 2,25%

Gesetzliche Zinssätze
Allgemeiner Zinssatz 4,00%
Seit 1. August 2002 (ZRÄG) gilt dieser Zinssatz auch im Handelsrecht (bisher 5 %), sowie für die Zinseszinsenberechnung.  
   
Verzugszinsen  
– Im beiderseitigen Unternehmergeschäft seit 1. August 2002 aufgrund des ZRÄG
(8 % über Basiszinssatz)
10,75%
– Allgemeiner Verzugszinssatz mangels anderer gesetzlicher Anordnung 4,00%
   
Wechsel- und Scheckrecht 6,00%
   
Steuerrecht  
Stundungszinsen (4 % über Basiszinssatz) 6,75%
Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 3,75%
Anspruchszinsen (ab 1. 10. des Folgejahres – 2 % über Basiszinssatz) 4,75%
Für verspätete Zahlungen sind 3 Arten von Säumniszuschlägen vorgesehen und zwar:  
Erster Säumniszuschlag 2,00%
Zweiter und Dritter Säumniszuschlag für weitere verspätete Zahlungen jeweils zusätzlich 1,00%
Für verspätete Einreichung von Abgabenerklärungen kann ein Verspätungszuschlag von der festgesetzten Abgabe vorgeschrieben werden. bis zu 10,00%
   
Sozialversicherungsrecht  
Verzugszinsen 7,21%
Dieser Zinssatz liegt 3 % über der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen vom Oktober des Vorjahres (§ 59 ASVG)

 
   
Arbeitsrecht  
– Verzugszinsen gemäß § 49 a ASGG (8 % über Basiszinssatz) wie bei beidseitigen Unternehmergeschäften 10,57%
– Beruht der Zahlungsverzug aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht, dann nur 4,00%
   

Zahlungsverzug

– Die betreffende EU-Richtlinie sieht – mangels anderer vertraglicher Vereinbahrung – den automatischen Anfall der Verzugszinsen spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung vor (objektiver Verzug ohne Verschuldenselement).
– Nach österreichischem Recht bleibt die Regelung gemäß §1334 ABGB aufrecht, wonach der Zahlungsverzug der Fälligkeit folgt. Die Zahlung hat grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen. Dieser Zeitraum wird in der Regel einige Tage bis etwa 1 Woche betragen können.

Kreditzinsen im Bankenbereich

Zinsenkonflikt zwischen Banken und Kunden in der Vergangenheit
Die EU-Wettbewerbskommission erblickte in den Mitgliedern des „Österreichischen Lombard-Clubs“ Kartellsünder. Diversen österreichischen Banken wurde daraufhin vorgeworfen in der Vergangenheit zu hohe Kreditzinsen verrechnet zu haben. Der Verein für Abrechnungskontrolle bietet für die korrekte Berechnung von Zinsen bei Privatkrediten seine Dienste an. Zwischenzeitlich kam es im Zuge von mehreren Prozessen bereits zu Verurteilungen von Banken bzw. zu Vergleichen mit nicht unerheblichen Zinsenrückzahlungen.
Basel II – Zinsenentwicklung in der Zukunft
Durch die Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken wird die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer in Form des „Rating“ von ausschlaggebender Bedeutung für die Höhe der Kreditzinsen. Je höher das Risiko umso höher werden die Zinsen sein. Obwohl die Neuregelung erst 2007 in Kraft treten wird, ist Basel II schon heute Wirklichkeit, da die Banken bereits mit den Vorbereitungen für das bankeninterne Rating beginnen. Den Kreditnehmern ist zu empfehlen, die hiefür erforderlichen Unterlagen (betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren) entsprechend aufzubereiten um erhöhte Kreditkosten (bis um 2,5 %) zu vermeiden. Für Klein- und Mittelbetriebe sind gewisse Erleichterungen zu erwarten.

 

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.